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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1095947
17.09.2019|Projekt-ID 186355|Meldungsnummer 1095947|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 17.09.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich Immobilien Lindenhofstrasse 21, Postfach,
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich
Immobilien,  zu Hdn. von Beschaffungskoordination, Lindenhofstrasse 21, Postfach,  8021  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  IMO-Beschaffungswesen@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Lieferung von Kaffeemaschinen
Los-Nr 1
Kurze Beschreibung: Kaffeemaschinen für Business Pads (Kategorien 1, 2 und 3).
Die detaillierten Anforderungen sowie die Kategorien 1, 2 und 3 sind im Dokument Teil B / Technische Anforderungen dokumentiert.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  39711310 - Elektrische Kaffeemaschinen,
15861000 - Kaffee

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Lyreco Switzerland AG, Riedstrasse 4,  8953  Dietikon,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 4'504'850.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 17.04.2019
Meldungsnummer 1071827

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 04.09.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdefrist ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.