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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1096005
17.09.2019|Projekt-ID 188137|Meldungsnummer 1096005|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  SG  17.09.2019
Publikationsdatum Simap: 17.09.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Politische Gemeinde Kirchberg
Beschaffungsstelle/Organisator: Politische Gemeinde Kirchberg,  zu Hdn. von Herr Simon Seelhofer, Gähwilerstrasse 1,  9533  Kirchberg SG,  Schweiz,  Telefon:  071 932 35 35,  E-Mail:  simon.seelhofer@kirchberg-schulen.ch,  URL www.kirchberg.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Informatik Schulen Kirchberg: Neuausschreibung Outsourcingvertrag

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [24] Unterrichtswesen und Berufsausbildung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  30211200 - Hardware für Zentralrechner,
48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme,
48100000 - Branchenspezifisches Softwarepaket,
50312110 - Wartung von Zentralrechnern,
50323100 - Wartung von Computerperipheriegeräten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Weibel Informatik AG, Harfenberg 2,  9533  Kirchberg,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  ohne Angabe

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 27.05.2019
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons St.Gallen
Meldungsnummer 1078129

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.08.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert zehn Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.