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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1096187
17.09.2019|Projekt-ID 186158|Meldungsnummer 1096187|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 17.09.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL),  zu Hdn. von Projektmanagement Inland II, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

(b1212-25) Neubau eines Verwaltungsgebäudes (VWG) auf dem bestehenden Campus UVEK an der Pulverstrasse 11 in Ittigen, 1. Etappe - BKP 276

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 276 - Innere Abschlüsse,
2760 - Verdunkelungseinrichtungen
Normpositionen-Katalog (NPK): 771 - Vorhänge und Innendekorationsarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Atelier RS Gebr. Steiger AG, Wehntalerstrasse 286,  8046  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 211'396.35 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien gemäss Ausschreibungsunterlagen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 12.04.2019
im Publikationsorgan: Simap: www.simap.ch
Meldungsnummer 1071331

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 16.09.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.