Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 30.09.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur, Projekte Multiprojekte Olten,,
zu Hdn. von
Michael Scholer, Bahnhofstrasse 12,
4600
Olten,
Schweiz,
E-Mail:
michael.scholer@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Überführung Grenzacherstrasse
Muttenz
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: IG ABB, Gubelstrasse 28,
8050
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 4'879'087.90 ohne MWSt. Bemerkung: Der angegebene Preis entspricht der Vergabesumme netto ( inkl. Zusatzleistungen, sämliche Nebenkosten, exkl. MWST).
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die INGE IG ABB erfüllt sämtliche Eignungskriterien und Mindestanforderungen und gat unter Berücksichtigung des Preises und den qualitativen Kriterien das Angebot mit der besten Gesamtwirtschaftlichkeit erreicht.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 09.05.2019
im Publikationsorgan: SIMAP
Meldungsnummer
1074023
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 26.09.2019
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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