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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1096443
18.09.2019|Projekt-ID 191220|Meldungsnummer 1096443|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 18.09.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Dachsen
Beschaffungsstelle/Organisator: WBI Wüst Bauingenieure AG, Höhenstrasse 8,  8245  Feuerthalen,  Schweiz,  Telefon:  0526340202,  E-Mail:  raphael.maier@wbi.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Projekt Steinbodenstrasse

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten,
45000000 - Bauarbeiten
Normpositionen-Katalog (NPK): 111 - Regiearbeiten,
112 - Prüfungen,
113 - Baustelleneinrichtung,
116 - Holzen und Roden,
117 - Abbrüche und Demontagen,
151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
211 - Baugruben und Erdbau,
221 - Fundationsschichten für Verkehrsanlagen,
222 - Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen,
223 - Belagsarbeiten,
237 - Kanalisationen und Entwässerungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Zani Strassenbau AG, Ohrbühlstrasse 13,  8409  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 484'207.15 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 24.07.2019
im Publikationsorgan: ohne Angaben
Meldungsnummer 1088827

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 05.09.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kanton Zürich, Postfach 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.