Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1096783
23.09.2019|Projekt-ID 191146|Meldungsnummer 1096783|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  SG  23.09.2019
Publikationsdatum Simap: 23.09.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Zweckverband Seniorenzentrum Uzwil, Waldburgstrasse 10, 9244 Niederuzwil
Beschaffungsstelle/Organisator: Zweckverband Seniorenzentrum Uzwil,  zu Hdn. von Kurt Marti, Waldburgstrasse 10,  9422  Niederuzwil,  Schweiz,  E-Mail:  benjamin.buesser@bp-baurealisation.ch,  URL www.seniorenzentrum-uzwil.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Erweiterung Seniorenzentrum Sonnmatt, BKP 224 Bedachungsarbeiten

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 224 - Bedachungsarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Pilatus Flachdach AG, Weberrütistrasse 7,  8833  Samstagern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 392'533.80 mit MWSt.7.7%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 26.07.2019
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons St.Gallen
Meldungsnummer 1088569

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 19.09.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 8

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Vergabe kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons
St.Gallen, Spisergasse 41, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine
Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Es gelten keine
Gerichtsferien.