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24.09.2019|Projekt-ID 193748|Meldungsnummer 1096933|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 24.09.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT, Monbijoustrasse 74,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Dienst öffentliche Ausschreibungen,  zu Hdn. von (19075) 609 Spezialisten für Engineering & Betrieb der IBM-Hostplattform (PV), Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  Fax:  +41 58 463 26 98,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

08.10.2019
Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 04.11.2019 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den
Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung
sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

1.5 Datum der Offertöffnung:

08.11.2019, Bemerkungen:  Die Offertöffnung und das Öffnungsprotokoll sind nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[22] Arbeits- und Arbeitskräftevermittlung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

(19075) 609 Spezialisten für Engineering & Betrieb der IBM-Hostplattform (PV)

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

(19075) 609

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  79620000 - Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte,
79623000 - Überlassung von kaufmännischen oder industriellen Arbeitskräften,
75131100 - Allgemeine Personaldienstleistungen für die öffentliche Verwaltung,
72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Mit der vorliegenden Ausschreibung werden sechs leistungsfähige Personalverleiher gesucht, welche dem BIT über gesamthaft neun Jahre Personal für die IBM-Hostplattform zur Absicherung des laufenden Betriebs bis zu ihrer Ausserbetriebnahme zur Verfügung stellen. Der Bedarf bewegt sich im Rahmen der in Kap. 5.1.1 bis 5.1.7 des Pflichtenheftes beschriebenen Profilen. Jeder dieser strategischen Partner muss in der Lage sein, «z/OS Spezialisten» mit entsprechenden Fähigkeiten zu rekrutieren und der Bedarfsstelle zu verleihen.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Bern und Zollikofen

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.01.2020, Ende: 31.12.2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Die vorliegende Ausschreibung erfolgt ohne Mindestabnahmemenge (Grundauftrag), sondern enthält ausschliesslich Optionen.

2.10 Zuschlagskriterien

ZK01: Referenz Profil 1  Gewichtung 1000 Punkte 
ZK02: Referenz Profil 2  Gewichtung 1000 Punkte 
ZK03: Referenz Profil 3  Gewichtung 1000 Punkte 
ZK04: Referenz Profil 4  Gewichtung 1000 Punkte 
ZK05: Referenz Profil 5  Gewichtung 1000 Punkte 
ZK06: Referenz Profil 6  Gewichtung 1000 Punkte 
ZK07: Referenz Profil 7  Gewichtung 1000 Punkte 
ZK Preis 
Stundensatz Leistungsniveau I  Gewichtung 600 Punkte 
Stundensatz Leistungsniveau II  Gewichtung 2400 Punkte 
Erläuterungen:  Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Bemerkungen: Beginn: 1. Quartal 2020, Ende: 4. Quartal 2028

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

keine

3.2 Kautionen / Sicherheiten

keine

3.3 Zahlungsbedingungen

30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter:
www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung

3.4 Einzubeziehende Kosten

Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF), exklusive MwSt. auszuweisen:
- Stundenansatz pro angebotenes Leistungsniveau (vgl. Kap. 5 sowie Kap. 7.3 Pflichtenheft)
In diesen Preisen müssen sämtliche Nebenkosten (im Besonderen Spesen, Versicherungen, Sozialversicherungskosten /-beiträge etc.) inbegriffen sein.
Am Standort der Leistungserbringung wird ein vollständig eingerichteter Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt.

3.5 Bietergemeinschaft

Nicht zugelassen

3.6 Subunternehmer

Nicht zugelassen

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

EK01 Wirtschaftl. und finanz. Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK02 Selbstdeklaration (BKB-Formular)
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhält.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

EK03 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK04 Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.

EK05 AGB Bund
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für Informatikdienstleistungen Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019.
Ergänzungen der Vergabestelle:
In Bezug auf die Gewährleistung (Ziff. 12 AGB) und Haftung (Ziff. 20 AGB) werden die AGBs für dieses Geschäft an die Gegebenheiten des Personalverleihs angepasst:
Der Verleiher haftet dem Einsatzbetrieb nur für die sorgfältige Suche, Auswahl und Instruktion der Arbeitnehmer, welche dem Auftraggeber angeboten werden. Zudem haftet der Verleiher nicht für fahrlässige oder vorsätzliche Schäden, die der Arbeitnehmer verursacht, sei es beim Einsatzbetrieb, sei es im Rahmen der Tätigkeit für den Einsatzbetrieb. Kapitel C der AGB "Ergänzende Bestimmungen für Leistungselemente mit werkvertraglichem Charakter" findet auf dieses Geschäft keine Anwendung.
Verwiesen wird im Übrigen auf die Anforderungen nach geltenden Bestimmungen gemäss AVG und AVV. Diese spezialgesetzlichen Bestimmungen gehen den anwendbaren AGB vor und finden Eingang in den Beschaffungsvertrag.

EK06 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 3 des Pflichtenheftes vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK07 Eidg. Bewilligung Personalverleih
Nachweis, dass der Anbieter im Besitz der eidgenössischen Bewilligung zum Personalverleih (AVG) des SECO ist.

EK08 Einhaltung AVG / AVV
Bestätigung des Anbieters, dass er die für ihn geltenden Regeln im Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG) vom 6. Oktober 1989, SR 823.11, sowie der dazugehörigen Verordnung, SR 823.111 einhält, im Besonderen auch während der Leistungserbringung nach erfolgtem Zuschlag und abgeschlossener Vereinbarung.

EK09 BVG Abgabe
Bestätigung, dass sämtliche zum Einsatz gelangenden Mitarbeitenden vom 1. Arbeitstag an dem BVG unterstellt sind.

EK10 Spesen
Akzeptieren, dass grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden. In diesen Preisen müssen sämtliche Nebenkosten (im Besonderen Spesen, Versicherungen, Sozialversicherungskosten /-beiträge etc.) inbegriffen sein. Es können grundsätzlich keine Spesen geltend gemacht werden, da die Arbeiten in der Regel am Einsatzort auszuführen sind. Eine Vergütung für allfällige Reisezeit kann nicht geltend gemacht werden (siehe AGB Bund, Ziffer 15.2). Ausnahme: für die Erbringung von Leistungen ausserhalb des vorgängig definierten Einsatzortes, die in ausdrücklichem Auftrag des Einsatzbetriebs erfolgen, können Reisezeit und Spesen geltend gemacht werden. Die Vergütung erfolgt nach Genehmigung des zuständigen Verantwortlichen der Auftraggeberin gemäss nachstehend aufgeführter Regelung der Bundesverwaltung:
- Bei Übernachtungskosten werden maximal CHF 150.00 vergütet, dafür muss die Quittung des Hotels der Rechnung beigelegt werden.
- Die Verpflegung wird vom Einsatzbetrieb nicht vergütet.
- Die Kilometerentschädigung für die im Auftrag des Einsatzbetriebs durchgeführten Dienstreisen beträgt CHF 0.70.

EK11 Preisverhandlungen
Akzeptanz, dass sämtliche in der Ausschreibung angegebenen Stundenansätze im konkreten Bedarfsfall nach unten nachverhandelt werden.

EK12 Bestätigung der Mindestanforderungen
Der Anbieter bestätigt, dass alle zukünftig für die Profile 1 - 7 angebotenen Personen über die vorgegebenen Mindestanforderungen verfügen (vgl. Kap. 5.1.1 - 5.1.7 des Pflichtenheftes).

EK13 Referenzen
Nachweis, dass der Anbieter in den letzten drei Jahren mindestens eines der Profile 1 - 7 gem. Kap. 5.1.1 - 5.1.7 des Pflichtenheftes im Verleih-, Werk- oder Auftragsverhältnis eingesetzt hat.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 24.09.2019
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen des Bundes (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019).
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB

In Bezug auf die Gewährleistung (Ziff. 12 AGB) und Haftung (Ziff. 20 AGB) werden die AGBs für dieses Geschäft an die Gegebenheiten des Personalverleihs angepasst:
Der Verleiher haftet dem Einsatzbetrieb nur für die sorgfältige Auswahl der Arbeitnehmer, welche dem Auftraggeber angeboten werden. Zudem haftet der Verleiher nicht für fahrlässige oder vorsätzliche Schäden, die der Arbeitnehmer verursacht, sei es beim Einsatzbetrieb, sei es im Rahmen der Tätigkeit für den Einsatzbetrieb. Kapitel C der AGB "Ergänzende Bestimmungen für Leistungselemente mit werkvertraglichem Charakter" findet auf dieses Geschäft keine Anwendung.

4.3 Begehungen

Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

4.6 Sonstige Angaben

Die Ausschreibung erfolgt nach dem 3. Kapitel der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB).
Die vorliegende Beschaffung erfolgt als Personalverleih [vgl. dazu Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG) vom 06. Oktober 1989, SR 823.11, sowie dazugehörige Verordnung, SR 823.111]. Der Personalverleih untersteht nicht dem Anwendungsbereich des BöB (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts B-1687/2010 vom 21. Juni 2011), sondern dem 3. Kapitel der VöB, d.h. ohne Rechtsmittelschutz. Eine Rechtsmittelbelehrung wird der Ausschreibung daher nicht beigestellt.

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife der Ausschreibung sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Die Vergabebehörde behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch