Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 25.09.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich, Abteilung Immobilien, Kreuzplatz 5, KPL,
8092
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
susanne-mocek@ethz.ch,
URL
www.immobilien.ethz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Provisorium Gastronomie/ Mensa, BKP 29 Generalplaner
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
Baukostenplannummer (BKP): | 290 - Uebergangsposition |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ATP architekten ingenieure Zürich AG, Hardturmstrasse 101,
8005
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'617'383.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Ausschlaggebend für den Zuschlag an die Firma ATP architekten ingenieure Zürich AG war die Erreichung der besten gewichteten Punktzahl über alle Zuschlagskriterien. Insgesamt stellt es das wirtschaftlich günstigste Angebot dar.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 03.06.2019
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1079379
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 24.09.2019
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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