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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1097631
25.09.2019|Projekt-ID 188472|Meldungsnummer 1097631|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 25.09.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich, Abteilung Immobilien, Kreuzplatz 5, KPL,  8092  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  susanne-mocek@ethz.ch,  URL www.immobilien.ethz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Provisorium Gastronomie/ Mensa, BKP 29 Generalplaner

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Baukostenplannummer (BKP): 290 - Uebergangsposition

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: ATP architekten ingenieure Zürich AG, Hardturmstrasse 101,  8005  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'617'383.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Ausschlaggebend für den Zuschlag an die Firma ATP architekten ingenieure Zürich AG war die Erreichung der besten gewichteten Punktzahl über alle Zuschlagskriterien. Insgesamt stellt es das wirtschaftlich günstigste Angebot dar.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 03.06.2019
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1079379

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 24.09.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.