Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 27.09.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Flughafen Zürich AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Flughafen Zürich AG, Programm 2010 - Schallschutz Flughafen Zürich,
zu Hdn. von
Peter Hutmacher, Postfach,
8058
Zürich-Flughafen,
Schweiz,
E-Mail:
peter.hutmacher@zurich-airport.com
1.2 Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu schicken- Flughafen Zürich AG,
Programm 2010 - Schallschutz Flughafen Zürich,
zu Hdn. von
Peter Hutmacher, Postfach,
8058
Zürich-Flughafen,
Schweiz,
E-Mail:
peter.hutmacher@zurich-airport.com
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 24.10.2019
1.4 Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge- Datum: 28.10.2019 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel)
1.6 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Selektives Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Flughafen Zürich AG Submission (selektives Verfahren) Programm 2010 - Schallschutz Flughafen Zürich Phase 2020/2021 Einladung zur Präqualifikation und Submission
2.4 Aufteilung in mehrere Beschaffungen?-
Ja (ohne Spezifizierung)
Angebote sind möglich für:
maximale Anzahl an Beschaffungen: 2
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Planerleistungen zur Realisierung von Schallschutzmassnahmen, vorwiegend Fensterersatz an Gebäuden mit lärmempfindlichen Räumen.
Für die Bearbeitung einzelner Sanierungsgebiete in verschiedenen Flughafengemeinden sind ausgewiesene Planungs- und Bauleitungsbüros angesprochen. Die Arbeiten sind in folgende Phasen unterteilt.
-Aufnahme Ist-Zustand -Projektiertungsarbeiten -Bauleitungsarbeiten
Verfahren: Es wir ein zweistufiges, selektives Verfahren durchgeführt.
1. Stufe Die Bewerber werden nach Eignungskriterien ausgewählt.
2. Stufe Für die Sanierungsgebiete wird eine beschränkte Anzahl qualifizierter Bewerber für die Einreichung eines Angebotes eingeladen.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- gemäss Aufgabenbeschrieb
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.01.2020, Ende: 31.12.2021
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- siehe Bewerbungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- siehe Bewerbungsunterlagen
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Teilnahmeunterlagen
- Anmeldung zum Bezug der Teilnahmeunterlagen erwünscht bis: 25.10.2019
Kosten: Keine
3.11 Vorgesehener Termin für die Bestimmung der ausgewählten Teilnehmer- 15.11.2019
3.13 Sprachen- Sprachen für Teilnahmeanträge: Deutsch
3.15 Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation-
unter
www.simap.ch
Teilnahmeunterlagen für die Präqualifikation sind verfügbar ab: 27.09.2019
bis
25.10.2019 Sprache der Teilnahmeunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.3 Begehungen- Keine
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Zürich-Flughafen, 26.09.2019 Lärm & Verfahren
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