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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1097927
26.09.2019|Projekt-ID 194051|Meldungsnummer 1097927|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AG  26.09.2019
Publikationsdatum Simap: 26.09.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Aarau AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Submissionen KSA,  zu Hdn. von Reto Tarnuzzer, Tellstrasse 25,  5001  Aarau,  Schweiz,  Telefon:  0041 62 838 42 90,  E-Mail:  reto.tarnuzzer@ksa.ch,  URL www.ksa.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ersatz Beatmungsgeräte für die MIS

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  33157400 - Beatmungsgeräte für medizinische Zwecke

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Hamilton, Via Crusch 8,  7402  Bonaduz,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 590'000.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Beschaffung erfolgt im freihändigen Verfahren, gemäss § 8 des Kantonalen Submissionsdekret; „Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen dem oder der ursprünglichen Anbietenden vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Austauschbarkeit mit schon vorhandenen Material oder Dienstleistungen gewährleistet ist.“

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 17.09.2019

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung ist der Beschwerdeschrift beizulegen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.