Abbruch- Publikationsdatum Simap: 04.10.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Führungsstab der Armee / armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Einkauf und Kooperationen CC WTO, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch,
URL
www.armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Versorgungs- und Rotationsflüge
-
Los-Nr
2
- Kurze Beschreibung: Das SWISSCOY-Kontingent wird zweimal im Jahr mit je zwei Rotationsflügen (Vorrotation und Hauptrotation) in den Einsatzraum resp. aus dem Einsatzraum zurück in die Schweiz befördert. Dabei werden sowohl Passagiere und Fracht transportiert
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Das Kompetenzzentrum SWISSINT, dem Führungsstab der Armee unterstellt, ist seit dem Sommer 1999 mit der operationellen Umsetzung der SWISSCOY im Kosovo beauftragt.
Dies beinhaltet Versorgungsflüge (zweimal wöchentlich per Flugzeug mit Postfracht und Gütern aus Schweiz) und Rotationsflüge (zweimal im Jahr je zwei Rotationsflügen pro Kontingent (AdA's) in den Einsatzraum resp. aus dem Einsatzraum zurück in die Schweiz).
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- MANMA
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 60400000 - Luftverkehr, | | 60420000 - Gelegenheitsflugverkehr |
2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung-
Publikation vom
:
23.06.2017
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
965445
3. Begründung- Kein anforderungsgerechtes Angebot ist eingegangen
5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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