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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1098929
03.10.2019|Projekt-ID 194347|Meldungsnummer 1098929|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 03.10.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur, Filiale Winterthur
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur, Filiale Winterthur, Grüzefeldstrasse 41,  8404  Winterthur,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 480 47 11,  Fax:  +41 58 480 47 90,  E-Mail:  beschaffung.winterthur@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

130075, N01/48-6SP, PV/Ing. Trassee/KuBa (GP)

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: IG RTH c/o Rapp Infra AG, Hochstrasse 100,  4053  Basel,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 505'649.70 ohne MWSt.
Bemerkung: inkl. Nebenkosten

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Art. 13. Abs. 1 lit. c VöB

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 30.09.2019

4.4 Sonstige Angaben

Die IG RTH c/o Rapp Infra AG besteht aus folgenden Mitglieder:
- Rapp Infra AG, Basel
- Edy Toscano AG, Zürich
- Ingenieurbureau Heierli AG, Zürich

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.