Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 15.10.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur, Projekte, Multiprojekte Olten,
zu Hdn. von
Peter Baumann, Bahnhofstrasse 12,
4600
Olten,
Schweiz,
E-Mail:
einkauf.bauprojekte.mitte@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Rahmenvertrag für Planerleistungen im Ingenieurbau Fachbereich Tiefbau
-
Los-Nr:
3
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: IG JAUSLIN - LOCHER c/o JAUSLIN STEBLER AG, Gartenstrasse 15,
4132
Muttenz,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 797'800.00 ohne MWSt. Bemerkung: Der angegebene Preis entspricht der Vergabesumme netto (inkl. sämtliche Nebenkosten, Rabatte abgezogen)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: DIE IG JAUSLIN - LOCHER erfüllt sämtlich Eignungskriterien und Mindestanforderungen und hat unter Berücksichtigung des Preises und den qualitativen Kriterien das Angebot mit der drittbesten Gesamtwirtschaftlichkeit erreicht.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 25.04.2019
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1071599
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 08.10.2019
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 12
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen
|