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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1100927
04.01.2020|Projekt-ID 194883|Meldungsnummer 1100927|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  LU  04.01.2020
Publikationsdatum Simap: 04.01.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Siedlungsentwässerung Stadt Luzern
Beschaffungsstelle/Organisator: Siedlungsentwässerung Stadt Luzern,  zu Hdn. von Siedlungsentwässerung Stadt Luzern, Tiefbauamt Stadt Luzern,  6005  Luzern,  Schweiz,  E-Mail:  valery.volken@stadtluzern.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

17.01.2020
Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch einzureichen. Sie werden bis am 23.01.2020 allen Bezügern
der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch beantwortet. Nach dem 17.01.2020 eintreffende
Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 10.02.2020 Uhrzeit: 11:30, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Das Angebot ist je einmal in Papierform und elektronischer Form einzureichen.

1.5 Datum der Offertöffnung:

10.02.2020, Uhrzeit:  14:00, Ort:  Tiefbauamt Stadt Luzern, Bemerkungen:  Die Offertöffnung ist nicht öffenlich, das Offertöffnungsprotokoll wird allen Anbietenden unaufgefordert per Mail zugestellt.

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Ersatzbau Kanalisation Steinhofquartier, Luzern

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

I493006.01.1610

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45231113 - Neuverlegung von Rohrleitungen,
45231300 - Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen,
45232411 - Bau von Schmutzwasserleitungen,
45232440 - Bauarbeiten für Abwasserrohre
Normpositionen-Katalog (NPK): 237 - Kanalisationen und Entwässerungen,
151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
152 - Rohrvortrieb,
111 - Regiearbeiten,
112 - Prüfungen,
113 - Baustelleneinrichtung,
102 - Besondere Bestimmungen,
117 - Abbrüche und Demontagen,
222 - Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen,
223 - Belagsarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Siehe Projektunterlagen zum Download

2.7 Ort der Ausführung

Steinhofquartier, Luzern

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

12 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Preis  Gewichtung 40% 
Auftrags-/Risikoanalyse  Gewichtung 25% 
Schlüsselpersonen  Gewichtung 30% 
Lehrlingsausbildung  Gewichtung 5% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Varianten sind unter Einhaltung folgender Bedingungen erlaubt:
Grundangebot ist mit einzureichen.
Leistungsverzeichnisse sind nach NPK zu strukturieren.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 14.04.2020 und Ende 28.08.2020
Bemerkungen: Siehe Bauprogramm

3. Bedingungen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 06.01.2020  bis  31.01.2020
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit Publikation beim Kantonsgericht Luzern, 4.Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angefochtene Ausschreibung und die vorhandenen Beweismittel sind beizulegen.