Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 16.10.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BBL
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL),
zu Hdn. von
Projektmanagement Ausland, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- (b18016) Für den Projektwettbewerb im offenen Verfahren für Architekte wird für einen Neubau der Schweizer Botschaft mit Residenz in Addis Abeba, Äthiopien, eine Architektin/ Architekt gesucht.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
Baukostenplannummer (BKP): | 291 - Architekt |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: BKP 291 Architekt
Name: OLBH GmbH (vormals ARGE Bühler Hartmann GmbH und Leibundgut Architekten GmbH), Räffelstrasse 25,
8045
Zürich,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'004'105.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Freihändige Vergabe der Planung an den Wettbewerbssieger (Art. 13 Abs. 1 Bst. l VöB). Das Preisgericht empfiehlt einstimmig die Verfasser des Siegerprojekts „The Flag Incident“ mit der weiteren Bearbeitung des Projekts zu beauftragen. Das Projekt „The Flag Incident“ entspricht am besten der, im Wettbewerbsprogramm, definierten Beurteilungskriterien.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 11.10.2019
4.4 Sonstige Angaben- Projekt: (b18016) Architekturwettbewerb Neubau Schweizer Botschaft mit Residenz, Addis Abeba, Äthiopien
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
|