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06.01.2020|Projekt-ID 195193|Meldungsnummer 1101929|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 06.01.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Amt für Landwirtschaft und Natur Molkereistrasse 23
Beschaffungsstelle/Organisator: Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO),  zu Hdn. von Beschaffung, Wildhainweg 9,  3012  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffung.kaio@be.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO),  zu Hdn. von Beschaffung, Wildhainweg 9,  3012  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffung.kaio@be.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

20.01.2020
Bemerkungen: Allfällige Fragen zur Ausschreibung und zu den Ausschreibungsunterlagen müssen bis zum oben vorgegebenen Termin und in deutscher Sprache auf www.simap.ch gestellt werden. Später eingereichte Fragen werden nicht beantwortet. Für jede Frage ist ein separater Eintrag zu erfassen.

Eine direkte Kontaktaufnahme der Anbieter mit den zuständigen Personen bei der Vergabestelle ist nicht zulässig. Die Anbieter werden informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind, was voraussichtlich am 27.01.2020 erfolgt.

Die Anbieter sind verpflichtet, die Antworten, welche die Vergabestelle im Rahmen der Fragerunde auf www.simap.ch publiziert, in ihrem Angebot zu berücksichtigen.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 06.03.2020, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Der vollständig ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Lieferantenexport aus dem Online-Tool muss in einfacher Ausführung in Papierform bis spätestens am 06.03.2020, um 23:59 Uhr der Schweizerischen Post übergeben werden oder bis spätestens am 06.03.2020 um 15:30 Uhr verschlossen an der vorgenannten Adresse eingegangen sein (Art. 18 Abs. 1 ÖBV i.V.m. Art. 42 Abs. 2 VRPG). Der Lieferantenexport kann von 9:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 15:30 Uhr persönlich gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung abgegeben werden.

Der HashCode auf dem eingereichten Lieferantenexport muss demjenigen des elektronisch erfassten Angebots entsprechen.

Das Adressfeld auf dem Briefumschlag muss wie folgt beschriftet werden:

VERTRAULICH / NICHT ÖFFNEN
Ausschreibung GELAN-System
Amt für Informatik und Organisation
Beschaffung KAIO
Wildhainweg 9
3012 Bern

Die Vergabestelle behält sich vor, innerhalb der Angebotsfrist Berichtigungen und Ergänzungen zu den Ausschreibungsunterlagen vorzunehmen. Er wird diese Berichtigungen und Ergänzungen auf simap.ch publizieren und gleichzeitig alle Anbieter schriftlich darüber informieren und erforderlichenfalls die Angebotsfrist erstrecken.

1.5 Datum der Offertöffnung:

11.03.2020, Uhrzeit:  09:00, Ort:  Bern, Bemerkungen:  Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich und erfolgt durch mindestens zwei Vertreter der Vergabestelle/Beschaffungsstelle. Über die Öffnung wird ein Protokoll erstellt. Dieses erfasst die Namen der anwesenden Personen, die Namen der Anbieter, die Eingangsdaten und die Gesamtpreise.

1.6 Art des Auftraggebers

Kanton

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Wartung / Weiterentwicklung GELAN / Neuentwicklung Agrarinformationssystem

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

102501

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  48100000 - Branchenspezifisches Softwarepaket,
48400000 - Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Evaluiert wird ein Dienstleister, der einerseits ab dem 01.01.2021 die Wartung, Integration und Weiterentwicklung des bestehenden GELAN (Gesamtlösung EDV Landwirtschaft und Natur) und dessen Subsysteme übernehmen und andererseits ein neues Agrarinformationssystem (AIS) ab 2023 agil entwickeln kann. Aktuell wird das GELAN von den Kantonen Bern, Freiburg und Solothurn genutzt. Das neue AIS soll weiteren Mandanten (Kantonen) offen stehen.

Weitere Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Orte der Verwaltung des Kantons Bern (hauptsächlich am Ort der GELAN-ICT in 3052 Zollikofen).

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.01.2021, Ende: 31.12.2030
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Für die Vertragslaufzeit und ihre Modalitäten wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Transitionskonzept  Gewichtung 15 % 
Nichtfunktionale Anforderungen  Gewichtung 10 % 
Qualifikation Anbieterin  Gewichtung 20 % 
Beurteilung Anbieterpräsentation  Gewichtung 20 % 
Preis  Gewichtung 35 % 
Erläuterungen:  Preiskomponenten: Massgeblich für die Preisbewertung ist der Gesamtpreis. Dieser errechnet sich automatisch aus den Angaben des Anbieters gemäss dem Anhang «Preisblatt» zu den Ausschreibungsunterlagen.

Preisbewertung: Das günstigste Angebot erhält das Punktemaximum. Angebote, die um 40 % oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot, erhalten null Punkte. Die Punktzahl für Angebote, deren Preis zwischen dem günstigsten Preis (100 %) und (100+40) % des günstigsten Preises liegt, wird linear interpoliert.

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.01.2021 und Ende 31.12.2030
Bemerkungen: Als Ausführungszeitraum gilt die gesamte Vertragslaufzeit inkl. Verlängerungsoptionen. Für den Terminplan wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Anbieter müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an Beschaffungsverfahren gemäss Art. 24 ÖBV erfüllen.

Das Amt für Wirtschaft des Kantons Bern (AWI) (info.arbeit@be.ch) gibt Auskunft über die einzuhaltenden Arbeitsbedingungen.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

keine

3.3 Zahlungsbedingungen

Es wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Es wird auf die Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

3.5 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften sind unter folgenden, kumulativen Bedingungen als Anbieterinnen zugelassen:

a. Die Bietergemeinschaft hat sich vertraglich als einfache Gesellschaft im Sinne des Obligationenrechts organisiert.
b. Während des Vergabeverfahrens sowie der Dauer der Leistungserbringung tritt im Namen der Bietergemeinschaft eine Gesellschafterin in der Rolle als Geschäftsführerin und als alleinige Ansprechpartnerin auf.
c. Die Bietergemeinschaft reicht der Vergabestelle eine durch alle Gesellschafterinnen unterzeichnete, schriftliche Erklärung über die vorgenannten beiden Punkte ein.
d. Jede Gesellschafterin der Bietergemeinschaft reicht eine Selbstdeklaration inklusive Nachweise ein.

3.6 Subunternehmer

Anbieter müssen als Generalunternehmung für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen auftreten.

Der Beizug von Subunternehmen ist grundsätzlich erlaubt.

Die Anbieter haben der Vergabestelle mit dem Angebot eine Liste aller Subunternehmen einzureichen, welche sie für die Erbringung ihrer Leistungen hinzuziehen wollen. Die Vergabestelle behält sich vor, von einzelnen oder allen Subunternehmen dieselben Nachweise nachzufordern, welche auch die Anbieter beibringen mussten. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, zu prüfen, ob die Subunternehmen die für ihre Leistungen relevanten Vergabekriterien erfüllen.

Der Zuschlagsempfänger bleibt für die Dauer seiner Leistungserbringung der einzige Vertragspartner des Leistungsbezügers und ist gegenüber dem Leistungsbezüger alleine verantwortlich. Der Leistungsbezüger schliesst keine direkten Verträge mit Subunternehmen ab. Der Zuschlagsempfänger trägt die Verantwortung dafür, dass er allfällige Geschäftsbedingungen seiner Subunternehmen bei der Erstellung seines Angebots berücksichtigt hat.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
- Abgabe Selbstdeklaration
- Akzeptanz Vertragsvorlage und Vertraulichkeitserklärung
- Akzeptanz AGB SIK (Ausgabe Januar 2020)
- Akzeptanz AGB ISDS Kanton Bern
- Akzeptanz Weisung Network Security Policy Kanton Bern
- Bestätigung keine wettbewerbsrechtlichen Verfahren
- Bestätigung alleiniger Vertragspartner
- Bestätigung zur Verarbeitung von Personendaten
- Bestätigung zu Einsatz-/Arbeitsorten
- Bestätigung zur Teilnahme an Anbieterpräsentation
- Bestätigung Austauschbarkeit von Fachpersonen
- Bestätigung Ersatz Fachpersonen bei ungenügender Leistung
- Nachweis Handelsregistereintrag
- Bestätigung Frist zur Abarbeitung Wartungs- und Supportfälle
- Bestätigung zu Arbeitsmittel und Infrastruktur
- Akzeptanz Weisung zum Gebrauch von E-Mails

Im Weiteren wird auf auf die Angaben im elektronischen Angebotserfassungs- und -bewertungstool verwiesen.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Präzisierung: Aufgrund der im Online-Tool genannten Kriterien.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 06.03.2020
Kosten :   CHF 0.00

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 06.01.2020  bis  06.03.2020
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Anbieter müssen für den Zugriff resp. Erhalt der Ausschreibungsunterlagen vorgängig die Vertraulichkeitserklärung im Anhang zur Publikation vollständig ausfüllen, rechtsgültig unterzeichnen und per E-Mail zustellen an:

beschaffung.kaio@be.ch

Diese versendet nach Prüfung der Angaben den Link zu den Ausschreibungsunterlagen im DecisionAdvisor-Tool.

4. Andere Informationen

4.2 Geschäftsbedingungen

a. Individuelle Vertragsbestandteile gemäss Ausschreibungsunterlagen
b. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kantons Bern über die Informationssicherheit und den Datenschutz bei der Erbringung von Informatikdienstleistungen (www.be.ch/agb)
c. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schweizerischen Informatikkonferenz für IKT-Leistungen, Ausgabe Januar 2020 https://sik.swiss/service/agb-der-sik/

4.3 Begehungen

Es werden keine Verhandlungen bzw. Abgebotsrunden geführt (Art. 27 ÖBV) .

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Es gelten

a. die Interkantonale Vereinbarung vom 25. November 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen mit Änderungen vom 15. März 2001 (IVöB; BSG 731.2-1 [SR 172.056.5]);
b. das Gesetz vom 11. Juni 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBG; BSG 731.2);
c. die Verordnung vom 16. Oktober 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV; BSG 731.21);
d. die Verordnung vom 5. November 2014 über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens (OÖBV; BSG 731.22); und
e. das Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21).

Die Vergabestelle behält sich vor, Folgeaufträge, die sich auf den vorliegenden Auftrag beziehen, im freihändigen Verfahren an den Zuschlagsempfänger zu vergeben (Art. 7 Abs. 3 Bst. g ÖBV).

Wenn die versprochene Leistung nach dem Zuschlag nicht ausschreibungs- oder vertragsgemäss erbracht wird, ist die Vergabestelle berechtigt, den Zuschlag zu widerrufen (Art. 8 ÖBG). Sie behält sich für diesen Fall vor, die Leistung ohne neue Ausschreibung dem Anbieter mit dem am nächstbesten bewerteten Angebot zu vergeben.

Anbieter mit Sitz im Ausland haben ein Zustellungsdomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Vergabestelle behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und stattdessen die Verfügung auf simap.ch zu publizieren (Art. 15 Abs. 7 VRPG).

4.6 Sonstige Angaben

Die Vergabestelle kann andere Träger öffentlicher Aufgaben an ihren Beschaffungen beteiligen, damit die eingesetzten öffentlichen Mittel möglichst wirtschaftlich verwendet werden können (Art. 30 Abs. 1 ÖBV i.V.m. Art. 7 OÖBV). In diesem Sinne behält sich die Vergabestelle vor, an den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen auch andere Träger öffentlicher Aufgaben des Kantons gemäss Art. 95 der Kantonsverfassung (KV, BSG 101.1), insbesondere Gemeinden gemäss Artikel 2 Absatz 1 des Gemeindegesetzes (GG; BSG 170.11), teilhaben zu lassen. Der Umfang dieser Leistungen ist in den geschätzten Mengen, die in den Ausschreibungsunterlagen angegeben sind, nicht enthalten. Der maximale Auftragswert für diese Leistungen ist unbegrenzt bzw. ergibt sich aus dem Bedarf der genannten Stellen, ausser soweit der maximale Auftragswert in den Ausschreibungsunterlagen angegeben wird.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Direktion für Wirtschaft, Energie und Umwelt, Generalsekretariat, Münsterplatz 3a, Postfach, 3000 Bern 8, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Appels d'offres (résumé)

1. Pouvoir adjudicateur

1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur

Service demandeur/Entité adjudicatrice: Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern (LANAT)
Service organisateur/Entité organisatrice: Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO), à l'attention de  Beschaffung,  Wildhainweg 9,  3012  Bern,  Suisse,  E-mail:  beschaffung.kaio@be.ch

1.2 Obtention du dossier d´appel d´offres

sous www.simap.ch

2. Objet du marché

2.1 Titre du projet du marché

Maintenance et perfectionnement du système GELAN / Développement d’un nouveau système d’information agricole

2.2 Description détaillée des tâches

L’évaluation porte sur un prestataire qui soit capable

d’une part, de prendre en charge à partir du 1er janvier 2021 la maintenance, l’intégration et le per-fectionnement du système GELAN (solution informatique globale de l’agriculture et de la nature) existant et de ses sous-systèmes,

d’autre part, de développer rapidement à partir de 2023 un nouveau système d’information agricole. Le système GELAN est actuellement utilisé par les cantons de Berne, Fribourg et Soleure. Le nou-veau système d’information agricole doit être ouvert à d’autres mandants (cantons).

Vous trouverez de plus amples informations dans les documents d’appel d’offres.

2.3 Vocabulaire commun des marchés publics

CPV:  48100000 - Logiciels pour l'industrie,
48400000 - Logiciels de transactions commerciales et de transactions personnelles

2.4 Délai de clôture pour le dépôt des offres

Date: 06.03.2020