Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BE
30.10.2019 Publikationsdatum Simap: 25.10.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Bolligen Bauverwaltung,
zu Hdn. von
Christoph Abbühl, Hühnerbühlstrasse 3,
3065
Bolligen,
Schweiz,
Telefon:
031 924 70 31,
E-Mail:
bauverwaltung@bolligen.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Anpassungen am bestehenden Feuerwehrmagazin in Bolligen
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros |
Baukostenplannummer (BKP): | 291 - Architekt |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: brügger architekten ag, Scheibenstrasse 6,
3600
Thun,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 236'639.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gemäss ÖBG Art. 6 und Art. 11 Abs. 1 lit. c sowie ÖBV Art. 7 bzw. Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 0.632.231.422) Art. XV Ziff. 1 lit. b, d und f.
Für die Überbauung auf dem Areal der ehemaligen Schulanlage an der Flugbrunnenstrasse wurde ein Projektwettbewerb durchgeführt. Das Architekturbüro brügger architekten ag in Thun wurde als Verfasserin des Gewinnerprojektes mit der Weiterbearbeitung beauftragt. Die Anpassungen des bestehenden Feuerwehrmagazins Flugbrunnenstrasse im gleichen Planungsperimeter stehen in enger Beziehung zur Überbauung und zwar örtlich, baulich wie auch gestalterisch, weshalb die brügger architekten ag beauftragt wurde.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.10.2019
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Ostermundigen, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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