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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1102085
25.10.2019|Projekt-ID 195251|Meldungsnummer 1102085|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BE  30.10.2019
Publikationsdatum Simap: 25.10.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Bolligen Bauverwaltung
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Bolligen
Bauverwaltung,  zu Hdn. von Christoph Abbühl, Hühnerbühlstrasse 3,  3065  Bolligen,  Schweiz,  Telefon:  031 924 70 31,  E-Mail:  bauverwaltung@bolligen.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Anpassungen am bestehenden Feuerwehrmagazin in Bolligen

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros
Baukostenplannummer (BKP): 291 - Architekt

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: brügger architekten ag, Scheibenstrasse 6,  3600  Thun,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 236'639.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Gemäss ÖBG Art. 6 und Art. 11 Abs. 1 lit. c sowie ÖBV Art. 7 bzw. Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 0.632.231.422) Art. XV Ziff. 1 lit. b, d und f.
Für die Überbauung auf dem Areal der ehemaligen Schulanlage an der Flugbrunnenstrasse wurde ein Projektwettbewerb durchgeführt. Das Architekturbüro brügger architekten ag in Thun wurde als Verfasserin des Gewinnerprojektes mit der Weiterbearbeitung beauftragt. Die Anpassungen des bestehenden Feuerwehrmagazins Flugbrunnenstrasse im gleichen Planungsperimeter stehen in enger Beziehung zur Überbauung und zwar örtlich, baulich wie auch gestalterisch, weshalb die brügger architekten ag beauftragt wurde.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.10.2019

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Ostermundigen, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.