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25.11.2019|Projekt-ID 195394|Meldungsnummer 1102579|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 25.11.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr, P-O-AM-FSE-PTF-SEF,  zu Hdn. von Roland Schuler, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 402 29 04,  E-Mail:  roland.schuler@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr, P-O-AM-FSE-PTF-SEF, Vermerk:"Mobile Unterflur-Radkranzprüfanlage Zürich" und "NICHT ÖFFNEN",  zu Hdn. von Roland Schuler, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 402 29 04,  E-Mail:  roland.schuler@sbb.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

05.12.2019
Bemerkungen: FRAGEN ZUR AUSSCHREIBUNG - 2 Fragerunden:
Fragen zu dieser Ausschreibung können versehen mit dem Vermerk "Mobile Unterflur-Radkranzprüfanlage Zürich" bis zum 05.12.2019 per E-Mail an die Adresse gemäss Ziffer 1.1 gerichtet werden. Eine zweite Fragerunde ist auf den 03.01.2020 terminiert .
Fragen, die nach diesen beiden Terminen eintreffen werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern gleichzeitig anonymisiert schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 06.02.2020 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung.

Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend.

Einreichungsort siehe 1.2.
Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden.

Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen.

Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt.

Für vorbefasste Firmen - auch wenn sie in der Vorbereitung lediglich Teil einer Arbeitsgemeinschaft waren - gilt die Einreichungsfrist gemäss Ziff. 4.5.

1.5 Datum der Offertöffnung:

12.02.2020, Ort:  Siehe Ziffer 1.2, Bemerkungen:  Nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Werkvertrag

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Mobile Unterflur-Radkranzprüfanlage Zürich

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

V310047922

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34630000 - Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung,
38540000 - Maschinen und Geräte zum Prüfen und Messen,
38500000 - Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen,
71632200 - Zerstörungsfreie Prüfungen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die SBB beschafft eine (1) mobile Unterflur-Radkranzprüfanlage (RPA) zur zerstörungsfreien Prüfung der Radkranzbereiche von Rädern. Der Einsatzort der Anlage ist in Zürich im neu erstellten Radsatzbearbeitungszentrum RBZ in einer Aufarbeitungshalle. Die RPA wird im Gleis der Reprofilierung nach der Unterflurdrehbank (UFD) angeordnet und eingesetzt.
Die RPA muss die betrieblichen Vorgaben der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) erfüllen, unter Massgabe der lokalen Gegebenheiten am Einsatzort eine hohe Verfügbarkeit aufweisen, dem neusten Standes der Technik entsprechen und alle geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Die SBB behält sich das Recht vor, als Option 4 weitere mobile Unterflur-Radkranzprüfanlagen für 4 weitere Standorte der Schweiz im Freihändigen Verfahren zu vergeben.

2.7 Ort der Lieferung

Radsatzbearbeitungszentrum RBZ in Zürich, 4 weitere Anlagen an weiteren Standorten der Schweiz als Option.

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.08.2020, Ende: 31.12.2030
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Ziffer 2.9 Optionen

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Die SBB behält sich vor, als Option 4 weitere Mobile Radkranzprüfanlagen freihändig zu vergeben.
Eine weitere Option der freihändigen Vergabe nach Massgabe des Basisvertrages für weitere Phasen und/oder für zusätzliche Mengen und Leistungen und für eine Verlängerung des Vertrages bis zu 5 Jahren nach Vertragsunterzeichnung wird ausdrücklich vorbehalten.

Die SBB behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, diese Optionen gestaffelt einzulösen bzw. den Auftrag dieser Leistungen nach Bedarf (auch nur teilweise) zu gegebener Zeit aufgrund der einschlägigen Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen anderweitig (im Wettbewerb) zu vergeben. Sowohl das Einlösen als die Aufteilung der Optionsleistungen bei einer möglichen Nachbestellung von weiteren Leistungen werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Die Bestimmungen des Basisvertrages, einschliesslich im Vertrag vereinbarter ursprünglicher Kostengrundlage, aller Ergänzungen und Änderungen aufgrund Einlösung von Optionen / Nachbestellrechte der SBB / Leistungsänderungen, Besondere Vereinbarungen und sonstigen Vertragsänderungen und -ergänzungen gelten auch für die nachbestellten
Leistungen; der Umfang der Leistungen, die Termine und die anderen Vertragspunkte werden in jedem Fall vor Inangriffnahme geklärt und auf der Grundlage eines detaillierten Angebotes in einem Nachtrag zum Vertrag schriftlich festgehalten.

2.10 Zuschlagskriterien

QUALITÄT  Gewichtung 50% 
Erfüllung Lastenheft: Umsetzung und Erfüllung der Anforderungen gemäss Lastenheft inkl. Anhänge (Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen).  Gewichtung 70% 
Bewertung der Referenzobjekte  Gewichtung 30% 
WIRTSCHAFTLICHKEIT  Gewichtung 50% 
Preise (Investition und Betriebskosten über 15 Jahre)  Gewichtung 90% 
Erfüllung der Vorgaben im Vertrag und Anhänge  Gewichtung 10% 
Erläuterungen:  Weitere Details sind in Ziffer 4.5 dieser Publikation sowie den Ausschreibungsunterlagen Teil 2C_Zuschlagskriterien aufgeführt.

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Varianten werden nur gemäss Ziffer 2.6 der Publikation und Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen zugelassen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.08.2020 und Ende 31.12.2030
Bemerkungen: Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss 3.7 der Ausschreibungspublikation.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Für das Angebot (Bid Bond): Keine.

Für das Lieferobjekt: Abstrakte und unwiderrufliche sowie auf erstes Verlangen der SBB zahlbare Anzahlungsgarantie sowie Gewährleistungsgarantie einer erstklassigen Garantin (Mindestrating von A der Agentur „Standard & Poors“ und A2 bei „Moody’s“). Zahlungsverpflichtungen des Garanten nach SBB – Musterformular. Der Anbieter hat in seiner Offerte den vorgesehenen Garanten mit genauen Angaben (Firmenname, Sitz bzw. Geschäftsstelle) zu nennen.

Die Kosten für erforderliche finanzielle Sicherheitsleistungen sind im Angebot als separate Position zu offerieren.

Weitere Rahmenbedingungen siehe Ausschreibungsunterlagen.

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss Teil 3 der Ausschreibungsunterlagen (kommerzielle Unterlagen).

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Vergütung gilt alle Leistungen gemäss Ausschreibungspublikation und Ausschreibungsunterlagen ab, die für die Vertragserfüllung notwendig sind.

Durch die Vergütung abgedeckt sind insbesondere Dokumentationskosten, Spesen, alle Aufwendung zum Nachweis der vertraglich festgelegten bzw. zu erwartender Qualität der Lieferungen, Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- und Abladekosten, sowie sämtliche öffentliche Abgaben (Zoll, MWST, usw.).

Nicht erwähnte für die vertragliche Erfüllung notwendige übliche Kosten sind ebenfalls in der Vergütung enthalten.

Die MWST ist separat auszuweisen.

Weitere Details siehe Vertragsentwurf der SBB (Teil 3 der Ausschreibungsunterlagen).

3.5 Bietergemeinschaft

Nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Zugelassen.

REGELUNGEN FÜR SUBUNTERNEHMER:
Es gelten in jedem Fall die Regelungen nachstehend sowie folgende Bedingungen:

- Der Generalunternehmer kann mehrere Subunternehmer vorschlagen.

- Subsubunternehmer sind nicht zugelassen.

- Werden einzelne Leistungen von Subunternehmer erbracht wird die Eignung des Anbieters für diese Leistungen aufgrund der Eignung des jeweiligen Subunternehmers geprüft.

- Die Eignungsnachweise des Anbieters und der Subunternehmer müssen mit dem Angebot des Generalunternehmers eingereicht werden.

- Der Anbieter muss im Zeitpunkt der Angebotsabgabe soweit möglich verbindliche Subunternehmerangebote erhalten haben. Aus diesen muss sich in jedem Fall ergeben, dass der Generalunternehmer spätestens zum Zeitpunkt der Offerteingabe seines Angebotes über die Mittel und Infrastruktur des Subunternehmers verfügt und der Subunternehmer geeignet ist.

- Der fehlende Nachweis darüber, dass der Generalunternehmer über die Mittel und Infrastruktur der Subunternehmer verfügt (um damit die eigene Eignung substituieren zu können) bzw. dass der Subunternehmer geeignet ist, führt zum Ausschluss des Angebots des Generalunternehmers.

- Die SBB behält sich das Recht vor, vom Anbieter vorgeschlagene Unternehmer auszuschliessen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
1) TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG

1.1) FACHKOMPETENZ
Der Anbieter belegt mit 2 Referenzanlagen bei einem oder mehreren Endkunden (als Hauptauftragsnehmer mit direkter Vertragsbeziehung zum Auftraggeber), dass er über eine hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung in Projektierung und Ausführung in Projekten zur Herstellung von über mehrere Drehgestelle verfahrbaren Unterflur-Radkranzprüfanlagen des öffentlichen Verkehrs in ähnlicher Grösse und mit vergleichbarer Komplexität und Terminvorgaben verfügt.

1.2) TERMINEINHALTUNG
Zweckmässiges Vorgehen und Gewährleistung hinsichtlich der Termineinhaltung.

2) ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT

2.1) QUALITÄTSMANAGEMENT
Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Vertragserfüllung, Problemanalyse und Fehlerbehebung.

2.2) FERTIGUNGSKAPAZITÄT
Ausreichende technische Ressourcen und Fertigungskapazität.

2.3) PERSONELLE RESSOURCEN
Ausreichende qualifizierte personelle Kapazität.

2.4) ORGANISATION
Organisationsstruktur des Unternehmens.

3.) GENÜGENDE FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
3.1) Bonität / Handelsregisterauszug
3.2) Insolvenzverfahren / Betreibungsregisterauszug
3.3) Gesamtumsatz der Unternehmung
3.4) Bankerklärung / Akzeptanz der Sicherheitsleistungen durch eine Bank
3.5) Versicherung / Betriebshaftpflicht

4.) PRÄSENZ

4.1) TECHNISCHER SUPPORT
Der Anbieter gewährleistet eine ausreichende Präsenz für technischen Support und Service.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1
Mindestens 2 Referenzanlagen (nicht zwingend 2 unterschiedliche Endkunden/Aufträge) von in den letzten 15 Jahren ab Ausschreibungspublikation gelieferten und erfolgreich abgenommenen über mehrere Drehgestelle verfahrbare Unterflur-Radkranzprüfanlagen in vergleichbarer Komplexität bezüglich Technik, Dauer und Termineinhaltung für den öffentlichen Verkehr mit der folgenden Beschreibung des Referenzprojektes

-Kunde, Zeit und Ort der Leistungserbringung;

-Projektumfang, Wert der Leistung, Rolle des Lieferanten innerhalb des Projekts, Projektorganisation, Projekterfolg;

-Stellungnahme der damaligen Auftraggeberin, ob die Leistungen den anerkannten Regeln der Technik entsprachen;

-Kontaktangaben der zuständigen Prüfaufsicht (oder gleichwertige Funktion) und des Instandhaltungstechnikers vor Ort bei der Auftraggeberin (die Einverständniserklärung der Auftraggeberin ist beizulegen für Kontaktaufnahme und Durchführung Referenzbesuche);

-und ob sie ordnungsgemäss und rechtzeitig erbracht wurden.

Es muss sich nachweislich um die Projektierung und Herstellung von mobilen Unterflur-Radkranzprüfanlagen handeln. Darstellung maximal 2 A4 (einseitig) pro Referenzobjekt. Die SBB ist berechtigt, die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2
Vorgehenskonzept inkl. Zeitplan ab Auftragsvergabe bis Endabnahme bzw. Übergabe an den Betrieb.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1
*) Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (Zertifikat ISO 9001-04, IRIS certification Rev 0.2 V 2.2 oder gleichwertig); Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungsmöglichkeiten und Projektentwicklungen des Unternehmens.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2
*) Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3
*) Bestätigung ausreichender Personalkapazität, insbesondere Projektteam, Produktion sowie Wartung und Instandhaltung.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.4
- *) Unternehmensstruktur
- *) Aktuelles Organigramm
- *) Aufbau und Organisation des Anbieters
- *) Standorte, Niederlassungen, Vertretungen oder Handelspartner in Europa

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.1
*) Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.2
Erklärung betreffend eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.3
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.4
Bankerklärung welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite (Bonitätsauskunft) gewährt werden. Die vorbehaltlose Akzeptanz der Musterformulare Anzahlungsgarantie sowie Gewährleistungsgarantie müssen vom Finanzinstitut bescheinigt werden.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.5
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.

NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 4.1
Erklärung des Anbieters für die Dauer der Vertragserfüllung, dass folgende Bereitschaftszeiten eingehalten werden können:

- Rufbereitschaft: Von Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und 17:00 Uhr nimmt die Anbieterin Schadensmeldungen der Auftragsgeberin entgegen.

- Reaktionszeit: Innerhalb von 1 h nach Eingang einer Schadensmeldung (während der Rufbereitschaft) wird diese per Telefon, Mail oder Fernwartung durch einen qualifizierten Techniker bearbeitet. Das Ergebnis ist ein Entscheid zum weiteren Vorgehen.

- Interventionszeit: Kann das Problem nicht via Telefon, Mail oder Fernwartung gelöst werden, werden Innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der Diagnose Reparaturarbeiten vor Ort aufgenommen.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: keine.

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch,
oder zu beziehen von folgender Adresse:
Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr, P-O-AM-FSE-PTF-SEF,  zu Hdn. von Roland Schuler, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 402 29 04,  E-Mail:  roland.schuler@sbb.ch,  URL www.sbb.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 25.11.2019  bis  06.02.2020
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: BEZUG DER UNTERLAGEN:
Die Anbieter müssen sich zusätzlich zwingend in www.simap.ch registrieren um die Ausschreibungsunterlagen (ohne BBA und technische Zeichnungen) runterzuladen. Zum Bezug der weiteren Unterlagen zugehörend zu Teil 4 Technische Unterlagen (BBA und technische Zeichnungen) ist eine Anmeldung per Mail an die unter Ziffer 1.1 aufgeführten Person zwingend notwendig. Innerhalb eines Arbeitstages nach erfolgter Anmeldung werden diese Ausschreibungsunterlagen in elektronischer Form per Mail zur Verfügung gestellt.

SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN:
Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache verfügbar. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen und allfälligen durch die SBB, den Anbieter oder einen Dritten (z.B. EU-Tenderdaily) übersetzten Versionen geht der deutsche Text der SBB immer vor, welcher der einzig rechtlich massgebende ist.

FORM UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die Ausschreibungsunterlagen werden in elektronischer Form im SIMAP-Online (www.simap.ch), sowie in elektronischer Form per Mail (BBA und technische Zeichnungen, zugehörend zu Teil 4) zur Verfügung gestellt.

ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION:
Die ausgefüllten Angebote mit sämtlichen verlangten vollständigen Beilagen sind mit dem Vermerk: Ziffer 2.2 "Mobile Unterflur-Radkranzprüfanlage Zürich" und „NICHT ÖFFNEN“ in einfacher Ausfertigung (Papierform und auf einem Datenträger) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Papierform und elektronischer Version gilt die Papierversion (hard copy).

PRÄSENTATION DES ANGEBOTES:
Die SBB behält sich vor, die Anbietenden zur Plausibilisierung der Eignung / der Bewertung der Angebote zu einer Präsentation einzuladen.

MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN:
Berücksichtigung von Mehr- und Minderaufwendungen: Führt ein Angebot zu veränderten Aufwendungen der SBB und Dritter für Arbeiten im Rahmen der Ausführung (Benutzung von Anlagen der SBB, Personal, Sicherheit, Lieferungen, Projektierung, Projektleitung usw.), werden diese Minder- oder Mehraufwendungen zur Vergleichbarmachung der Angebote von der Eingabesumme abgezogen resp. dieser aufgerechnet.

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

AGB SBB für die Beschaffung von technischen Systemen, Maschinen und Apparaten (AGB-T), Ausgabe August 2019 sowie
AGB SBB für die Instandhaltung von Anlagen, technischen Systemen, Maschinen und Apparaten (AGB-Insta), Ausgabe August 2019

MASSGEBLICHE AGB UND VERTRAGSBEDINGUNGEN:
Gemäss Art. 29 Abs. 3 der VöB wendet die SBB in ihren Beschaffungsvorhaben grundsätzlich ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diejenigen des Bundes an. Soweit die SBB kommerzielle, technische, vorgehensbezogene und rechtliche Vorbehalte der Anbieter akzeptiert, werden diese quantifiziert und auf die offerierten Preise aufgerechnet.

4.3 Begehungen

Bleiben vorbehalten, Verhandlungssprache ist Deutsch.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

SELBSTDEKLARATION DER ANBIETER:
Die Anbieter haben mit der Offerte das von ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Erklärung des Anbieters betreffend Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen“ einzureichen. Die Nichteinreichung bzw. die Nichtunterzeichnung dieses Dokumentes führt wegen Nichterfüllung einer Zulassungsbedingung zum Ausschluss des Verfahrens.

4.6 Sonstige Angaben

VORBEFASSUNG:
Die Firma "Büro für Technische Diagnostik GmbH & Co. KG" in D-14774 Brandenburg hat die bisherigen Anlagen an den Standorten der SBB geliefert sowie die SBB im Rahmen des ordentlichen Betriebs und Weiterentwicklung dieser bestehenden Anlagen unterstützt.
Die Frist für eine allfällige Offerte der genannten vorbefassten Firma endet am 17.01.2020 um 16:00. Für alle anderen Anbieter wird die Frist zur Einreichung eines Angebotes gemäss Ziff. 1.4 verlängert, um den Wettbewerbsvorteil auszugleichen.
Gestützt auf diese Massnahmen wird die Firma "Büro für Technische Diagnostik GmbH & Co. KG" im Verfahren als Anbieter zugelassen (Art. 21a VöB).

ANGEBOTE IN FREMDWÄHRUNG:
Angebote werden in CHF, EUR und USD zugelassen. Angebote in anderer Fremdwährung (zum Beispiel. GBP usw.) bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der SBB. Für Produkte und Dienstleistungen, deren Wertschöpfung ganz oder teilweise ausserhalb der Schweiz stattfindet, kann die Anbieterin die Währung wählen.
Für die Bereinigung und Bewertung der Angebote in Fremdwährungen erfolgt die Umrechnung in die Vergleichswährung (CHF) im Zeitpunkt der Offerteingabe (Stichtag gemäss Ziffer 1.4 der Publikation) zum Devisenkurs der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am entsprechenden Stichtag.

ANMELDUNG OFFERTABGABE:
Die Anbieter sind gebeten, bis 2 Wochen vor dem unter Ziffer 1.4 erwähnten Datum, eine allfällige Offertabgabe bei der unter Ziffer 1.1 erwähnten Kontaktperson anzumelden.

VORBEHALTE:
Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der SBB.

ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF:
Die SBB behält sich vor, Änderungsanträge zum Vertragsentwurf abzulehnen. Im Fall der Ablehnung gilt in diesen Punkten der Vertragsentwurf gemäss Teil 3 Kommerzielle Ausschreibungsunterlagen für das Angebot.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.