Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1103135
30.10.2019|Projekt-ID 195516|Meldungsnummer 1103135|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  SG  30.10.2019
Publikationsdatum Simap: 30.10.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital St. Gallen
Beschaffungsstelle/Organisator: Departement B&I KSSG,  zu Hdn. von Robert Gassner, Rorschacherstrasse 95,  9007  St. Gallen,  Schweiz,  Telefon:  071 494 33 66,  E-Mail:  ausschreibungen@kssg.ch,  URL www.kssg.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung VirtaMed Orthopedic Platform

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34150000 - Simulatoren

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: VirtaMed AG, Rütistrasse 12,  8952  Schlieren,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  ohne Angabe

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die VirtaMed Plattform ist die einzige Plattform am Markt, welche die Bedürfnisse der Klinik für Orthopädie für das Simulatortraining für endoskopische Eingriffe erfüllt.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 22.10.2019

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Vergabe kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Spisergasse 41, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Veröffentlichung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.