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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1103533
31.10.2019|Projekt-ID 192760|Meldungsnummer 1103533|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 31.10.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Evang. Ref. Kirchgemeinde Wallisellen
Beschaffungsstelle/Organisator: ARCANUS AG
BauManagement,  zu Hdn. von Reto von Allmen, Sonnenhof 3,  8808  Pfäffikon SZ,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 731 91 00,  E-Mail:  r.vonallmen@arcanus.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BKP 421 Gärtnerarbeiten Umgebungsgestaltung Neubau Kirchgemeindehaus Wallisellen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45112700 - Landschaftsgärtnerische Arbeiten,
45112710 - Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Grünanlagen,
45112712 - Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Gartenanlagen,
71421000 - Landschaftsgärtnerische Gestaltung
Baukostenplannummer (BKP): 421 - Gärtnerarbeiten
Normpositionen-Katalog (NPK): 181 - Garten- und Landschaftsbau,
183 - Zäune und Arealeingänge

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Garten Holenstein AG, Dionysstrasse 37,  8645  Jona,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 310'160.75 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 30.08.2019
Meldungsnummer 1093699

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 29.10.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 10

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.