Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
LU
09.11.2019 Publikationsdatum Simap: 09.11.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Horw
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Horw Baudepartement Tiefbau,
zu Hdn. von
Michael Mahrer, Gemeindehausplatz 1,
6048
Horw,
Schweiz,
Telefon:
041 349 12 92,
E-Mail:
michael.mahrer@horw.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 27.11.2019
- Bemerkungen: Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt.
Allfällige Fragen können bis am 27.11.2019 anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch gestellt werden. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Antworten werden auf SIMAP bis zum 06.12.2019 publiziert. Die Anbieter sind selber verantwortlich, die Antworten von SIMAP zu beziehen und diese entsprechend für die Angebotserstellung zu berücksichtigen.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 20.12.2019 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Das vollständige Angebot ist ausgefüllt im Doppel sowie elektronisch auf einem Stick einzureichen.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 20.12.2019, Uhrzeit:
16:00, Ort:
Gemeinde Horw, Gemeindehausplatz 1, 6048 Horw
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Baumeisterarbeiten Sanierung Winkelstrasse, Horw
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 462 051
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 102 - Besondere Bestimmungen,
| | 103 - Kostengrundlagen,
| | 111 - Regiearbeiten,
| | 112 - Prüfungen,
| | 113 - Baustelleneinrichtung,
| | 116 - Holzen und Roden,
| | 117 - Abbrüche und Demontagen,
| | 151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
| | 161 - Wasserhaltung,
| | 162 - Baugrubenabschlüsse und Aussteifungen,
| | 164 - Verankerungen und Nagelwände,
| | 211 - Baugruben und Erdbau,
| | 221 - Fundationsschichten für Verkehrsanlagen,
| | 222 - Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen,
| | 223 - Belagsarbeiten,
| | 237 - Kanalisationen und Entwässerungen,
| | 241 - Ortbetonbau,
| | 282 - Signalisierung: Strassensignale,
| | 286 - Markierung auf Verkehrsflächen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Oberflächensanierung der Winkelstrasse umfasst die Erneuerung des sanierungsbedürftigen Strassenoberbaus mit Anpassungen des Querprofils inkl. Randabschlüssen und der Oberflächenentwässerung, die Erneuerung der öffentlichen Beleuchtungsanlage (Rohranlagen), gestalterische Aufwertungen sowie die Pflanzung einer Baumallee entlang des Steinibachrieds und lokale Amphibienschutzmassnahmen. Zudem wird eine neue Unterflurcontaineranlage auf dem öffentlichen Parkplatz Winkel erstellt.
2.7 Ort der Ausführung- Winkelstrasse, 6048 Horw
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 17.02.2020, Ende: 10.07.2020
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung erfolgt abhängig vom Projektfortschritt, allfälligen Projektänderungen sowie rechtswirksamen Auswirkungen.
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Preis
Gewichtung 70%
Referenzen Schlüsselpersonal (Bauführer 5%, Polier 5%)
Gewichtung 10% Technischer Bericht
Gewichtung 10% Bauprogramm
Gewichtung 10%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Die Amtsvariante ist in jedem Fall vollständig einzureichen.
Der Bauherr behält sich vor, Varianten zu berücksichtigen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 17.02.2020 und Ende 10.07.2020
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausschreibungsunterlagen, Angebots- und Vertragsbestimmungen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ziffer 5 des vorgesehenen Werkvertrag.
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss Ziffer 4 des vorgesehenen Werkvertrag.
3.4 Einzubeziehende Kosten- Gemäss Ziffer 3.1 des vorgesehenen Werkvertrag.
3.5 Bietergemeinschaft- Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Ein Anbieter hat die technische und administrative Federführung. Dieser gilt als alleiniger Ansprechpartner gegenüber dem Auftraggeber. Die Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften ist unzulässig. Voraussetzung ist, dass alle Firmen die Eignungskriterien erfüllen. Die Teilnehmer haften solidarisch. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
3.6 Subunternehmer- Subunternehmer sind zulässig.
Der Anbieter übernimmt alle Bestimmungen des Werkvertrages in seine Verträge mit den Subunternehmen, die zur Wahrung der Interessen des Bauherrn erforderlich sind. Insbesondere die Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen und die Lohngleichheit.
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 11.11.2019
bis
20.12.2019 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine.
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss Ziffer 2 des vorgesehenen Werkvertrages. (Es werden keine Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Anbieter akzeptiert).
4.3 Begehungen- Vorbehalten.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Gemäss Art. 8 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, BöB. Die entsprechende Selbstdeklaration auf Formular 2 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 13) im Anhang ist zu unterzeichnen und einzureichen.
4.6 Sonstige Angaben- Einheitspreise/Baustelleneinrichtung: Angebote sind so zu kalkulieren und einzureichen, dass die Kosten denjenigen Leistungspositionen zugeordnet werden, die sie betreffen. Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise, insbesondere zwischen einzelnen Leistungspositionen und Baustelleneinrichtungen, sind nicht zulässig. Angebote mit unzulässig ausgewiesenen Kostenbestandteilen können aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Dem Angebot ist das Kalkulationsschema (Formular 300 und Formular 400 des schweizerischen Baumeisterverbands SBV) beizulegen. Der Anbieter erklärt mit der Offerteinreichung, dass er keine Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise in andere Leistungspositionen oder Baustelleneinrichtungen vorgenommen hat.
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit Publikation beim Kantonsgericht Luzern, 4. Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angefochtene Ausschreibung und die vorhandenen Beweismittel sind beizulegen.
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