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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1103559
09.11.2019|Projekt-ID 195650|Meldungsnummer 1103559|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  LU  09.11.2019
Publikationsdatum Simap: 09.11.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Horw
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Horw
Baudepartement Tiefbau,  zu Hdn. von Michael Mahrer, Gemeindehausplatz 1,  6048  Horw,  Schweiz,  Telefon:  041 349 12 92,  E-Mail:  michael.mahrer@horw.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

27.11.2019
Bemerkungen: Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt.
Allfällige Fragen können bis am 27.11.2019 anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch gestellt werden. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Antworten werden auf SIMAP bis zum 06.12.2019 publiziert. Die Anbieter sind selber verantwortlich, die Antworten von SIMAP zu beziehen und diese entsprechend für die Angebotserstellung zu berücksichtigen.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 20.12.2019 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Das vollständige Angebot ist ausgefüllt im Doppel sowie elektronisch auf einem Stick einzureichen.

1.5 Datum der Offertöffnung:

20.12.2019, Uhrzeit:  16:00, Ort:  Gemeinde Horw, Gemeindehausplatz 1, 6048 Horw

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Baumeisterarbeiten Sanierung Winkelstrasse, Horw

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

462 051

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Normpositionen-Katalog (NPK): 102 - Besondere Bestimmungen,
103 - Kostengrundlagen,
111 - Regiearbeiten,
112 - Prüfungen,
113 - Baustelleneinrichtung,
116 - Holzen und Roden,
117 - Abbrüche und Demontagen,
151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
161 - Wasserhaltung,
162 - Baugrubenabschlüsse und Aussteifungen,
164 - Verankerungen und Nagelwände,
211 - Baugruben und Erdbau,
221 - Fundationsschichten für Verkehrsanlagen,
222 - Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen,
223 - Belagsarbeiten,
237 - Kanalisationen und Entwässerungen,
241 - Ortbetonbau,
282 - Signalisierung: Strassensignale,
286 - Markierung auf Verkehrsflächen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die Oberflächensanierung der Winkelstrasse umfasst die Erneuerung des sanierungsbedürftigen Strassenoberbaus mit Anpassungen des Querprofils inkl. Randabschlüssen und der Oberflächenentwässerung, die Erneuerung der öffentlichen Beleuchtungsanlage (Rohranlagen), gestalterische Aufwertungen sowie die Pflanzung einer Baumallee entlang des Steinibachrieds und lokale Amphibienschutzmassnahmen. Zudem wird eine neue Unterflurcontaineranlage auf dem öffentlichen Parkplatz Winkel erstellt.

2.7 Ort der Ausführung

Winkelstrasse, 6048 Horw

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 17.02.2020, Ende: 10.07.2020
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung erfolgt abhängig vom Projektfortschritt, allfälligen Projektänderungen sowie rechtswirksamen Auswirkungen.

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Preis  Gewichtung 70% 
Referenzen Schlüsselpersonal (Bauführer 5%, Polier 5%)  Gewichtung 10% 
Technischer Bericht  Gewichtung 10% 
Bauprogramm  Gewichtung 10% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Die Amtsvariante ist in jedem Fall vollständig einzureichen.
Der Bauherr behält sich vor, Varianten zu berücksichtigen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 17.02.2020 und Ende 10.07.2020

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausschreibungsunterlagen, Angebots- und Vertragsbestimmungen.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Gemäss Ziffer 5 des vorgesehenen Werkvertrag.

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss Ziffer 4 des vorgesehenen Werkvertrag.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Gemäss Ziffer 3.1 des vorgesehenen Werkvertrag.

3.5 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Ein Anbieter hat die technische und administrative Federführung. Dieser gilt als alleiniger Ansprechpartner gegenüber dem Auftraggeber.
Die Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften ist unzulässig.
Voraussetzung ist, dass alle Firmen die Eignungskriterien erfüllen. Die Teilnehmer haften solidarisch. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

3.6 Subunternehmer

Subunternehmer sind zulässig.
Der Anbieter übernimmt alle Bestimmungen des Werkvertrages in seine Verträge mit den Subunternehmen, die zur Wahrung der Interessen des Bauherrn erforderlich sind. Insbesondere die Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen und die Lohngleichheit.

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 11.11.2019  bis  20.12.2019
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine.

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss Ziffer 2 des vorgesehenen Werkvertrages. (Es werden keine Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Anbieter akzeptiert).

4.3 Begehungen

Vorbehalten.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Gemäss Art. 8 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, BöB. Die entsprechende Selbstdeklaration auf Formular 2 (Teil B, KBOB-Dokument Nr. 13) im Anhang ist zu unterzeichnen und einzureichen.

4.6 Sonstige Angaben

Einheitspreise/Baustelleneinrichtung: Angebote sind so zu kalkulieren und einzureichen, dass die Kosten denjenigen Leistungspositionen zugeordnet werden, die sie betreffen. Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise, insbesondere zwischen einzelnen Leistungspositionen und Baustelleneinrichtungen, sind nicht zulässig. Angebote mit unzulässig ausgewiesenen Kostenbestandteilen können aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Dem Angebot ist das Kalkulationsschema (Formular 300 und Formular 400 des schweizerischen Baumeisterverbands SBV) beizulegen.
Der Anbieter erklärt mit der Offerteinreichung, dass er keine Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise in andere Leistungspositionen oder Baustelleneinrichtungen vorgenommen hat.

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit Publikation beim Kantonsgericht Luzern, 4. Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angefochtene Ausschreibung und die vorhandenen Beweismittel sind beizulegen.