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05.11.2019|Projekt-ID 195662|Meldungsnummer 1103605|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 05.11.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Swissgrid AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Swissgrid AG,  zu Hdn. von Yolanda Ferrández, Bleichemattstrasse 31,  5001  Aarau,  Schweiz,  E-Mail:  yolanda.ferrandez@swissgrid.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

05.12.2019
Bemerkungen: Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen werden nur schriftlich mittels Formular „E5_Anbieterfragen_und_Antworten.docx“ bis zum gewünschten Termin für schriftliche Fragen gemäss Ziffer 1.3 an die e-mail Adresse gemäss Ziffer 1.1 entgegengenommen.
Fragen, die verspätet eintreffen, können nicht mehr beantwortet werden. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern, welche die Ausschreibungsunterlagen über SIMAP bezogen haben zugesandt. Die Fragesteller bleiben anonym.
Sind nach Auffassung des Anbieters Leistungen, welche für das beschriebene Projekt notwendig sind, unklar, unvollständig oder nicht im Leistungsverzeichnis enthalten oder beschrieben, so sind bei der Fragestellung diese zu erwähnen bzw. nachzufragen.
Der Anbieter stellt sicher, dass er bis zur Angebotsabgabe jederzeit unter der in SIMAP registrierten e-mail Adresse erreichbar ist.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 16.01.2020, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Das Angebot ist schriftlich, vollständig und fristgerecht einzureichen.
Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer
schweizerischen Poststelle. bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen
diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Die Angebote müssen per A-Post und Eingeschrieben versandt
werden. Die Versandbestätigung (Tracking-Nummer) ist per Mail an yolanda.ferrandez@swissgrid.ch spätestens bis
zur Frist für die Einreichung des Angebotes gemäss 1.4 zu senden.
Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die
Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zur Frist für die
Einreichung des Angebotes (Ziffer 1.4) per Email (yolanda.ferrandez@swissgrid.ch) der Swissgrid AG zu melden.
Angebote welche mit einem privaten Dienstleister (UPS, DHL, FEDEX, etc.) gesendet werden, müssen bis spätestens
zum Datum in Ziffer 1.4 „Frist für die Einreichung des Angebotes“ eingegangen sein. Angebote die später oder beschädigt eintreffen, werden nicht berücksichtigt.
Angebote dürfen nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.
Zu spät eingetroffene, nicht vollständig ausgefüllte oder nicht handschriftlich unterzeichnete Angebote werden von der
Evaluation und Vergabe ausgeschlossen und dem Anbieter zurückgesandt.
Die Sendung mit den Unterlagen ist mit der folgenden Aufschrift zu kennzeichnen:

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Angebot "UW Bitsch 220kV – Erneuerung AIS“
––– NICHT ÖFFNEN –––
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

1.5 Datum der Offertöffnung:

23.01.2020, Ort:  Aarau, Bemerkungen:  nicht öffentlich

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Werkvertrag

2.2 Projekttitel der Beschaffung

UW Bitsch 220kV – Erneuerung AIS

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

181800

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  31214300 - Freiluft-Schaltanlagen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

•Ausführungsplanung
•Beschaffung und Lieferung der Hochspannungskomponenten
•Ausführung der Bauarbeiten
•Ausführung der Stahlbauarbeiten
•Fabrikabnahme (FAT)
•Montage
•Verkabelung
•Verkabelung von Objekten Dritter
•Inbetriebsetzung (IBS), inkl. SAT und Support im Probebetrieb
•Sicherheitsabsperrungen während allen Umbauphasen
•Baustellenleitung
•Dokumentation
Die Leistungen sind detailliert im Dokument C2.0_Projektbeschreibung.pdf beschrieben.

2.7 Ort der Lieferung

UW Bitsch, Wallis
Weitere Details gemäss Verfahrensanweisung A0 und C1.00 Besondere Bestimmungen

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 09.04.2020, Ende: 30.04.2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Im Rahmen der ausgeschriebenen Optionen, siehe Dokumente C2 und D

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Regiearbeiten, Reservematerial und Reisekosten, siehe Dokumente C2 und D

2.10 Zuschlagskriterien

AIS-ZK1 Preis (Details gemäss A0_Verfahrensanweisung)  Gewichtung 50 % 
AIS-ZK2 Auftrags- und Risikoanalyse (Details gemäss A0_Verfahrensanweisung)  Gewichtung 20 % 
AIS-ZK3 Schlüsselpersonen (Details gemäss A0_Verfahrensanweisung)  Gewichtung 20 % 
AIS-ZK4 Über die Mindestanforderung hinausgehende Qualität der angegebenen Referenzen AIS des Unternehmens (Details gemäss A0_Verfahrensanweisung)  Gewichtung 10 % 
Erläuterungen:  Siehe A0 Verfahrensanweisung. Für AIS-ZK2 ist das Erreichen der Mindestnote 2 respektive 80 Punkte zwingend. Anbieter welche dies nicht erreichen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 09.04.2020 und Ende 01.05.2022

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Der Anbieter trägt sämtliche Kosten, die mit der Erstellung des Angebotes in Zusammenhang stehen.

Das Submissionsverfahren kann aus den im Gesetz genannten Gründen, z.B. wegen fehlenden Wettbewerbs, entschädigungslos abgebrochen werden.

Weiter behält sich der Besteller das Recht vor, das Submissionsverfahren entschädigungslos abzubrechen, wenn die nötigen behördlichen Bewilligungen wie Konzessionserteilung, Baubewilligungen oder die internen Organe die finanziellen Mittel nicht sprechen oder keine Genehmigung erteilen. Die Zuschlagserteilung erfolgt jedenfalls nach Erhalt der Baubewilligung.

Das Angebot mit sämtlichen Dokumenten muss unter Berücksichtigung sämtlicher in der Schweiz im Zeitpunkt der Angebotseinreichung geltenden gesetzlichen Bestimmungen und technischen Standards, wie Normen, Richtlinien etc. (IEC / SIA / SNV oder gleichwertige) ausgearbeitet werden.

Sämtliche Bezüger der Ausschreibungsunterlagen sind verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln.
Sämtliche vom Besteller zur Verfügung gestellten Projektgrundlagen stehen im geistigen Eigentum des Bestellers. Der Anbieter hat einen urheberrechtlichen Schutz an seinem Angebot. Der Besteller ist nur berechtigt, die darin enthaltenen Informationen im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vergabeverfahren zu nutzen. Jede Veröffentlichung oder anderweitige Weitergabe dieser Informationen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

Die Angaben des Anbieters müssen an den in den Dokumenten dafür vorgesehenen Tabellen, Textfelder oder Abschnitten erfolgen. Querverweise auf Anhänge, andere Abschnitte in den Dokumenten oder zusätzliche Dokumente des Anbieters sind nicht zulässig, ausser wenn dies explizit durch die Beschaffungsstelle so gefordert wird (z.B. Projektplanung als A3 Anhang). Inhalte, welche explizit nicht an den geforderten Stellen/Abschnitten eingefügt und in der geforderten Abgabeform abgegeben wurden, werden als „nicht beurteilbar“ mit 0 Punkten bewertet.

Vorbefassung und Vermeidung von Interessenskonflikten.
Die Axpo Grid AG ist die für dieses Projekt von Swissgrid mandatierte Planerin und war bei der Erstellung der Ausschreibungsspezifikation massgeblich beteiligt. Axpo Grid AG ist daher als Anbieterin und als Subunternehmerin in der vorliegenden Ausschreibung nicht zugelassen.
Mit der Einreichung eines Angebotes sowie Bestätigung und Erfüllung des AIS-EK4 – Einhaltung der Generellen Teilnahmebedingungen bestätigt die Anbieterin folgendes:
•Die Anbieterin oder deren Subunternehmer sind nicht Teil der Axpo Gruppe.
•Die Konzerngesellschaften der Axpo Gruppe haben in keiner Weise an der Angebotsstellung des eingereichten Angebotes mitgewirkt.


Es wird eine obligatorische Vorortbegehung im Unterwerk Bitsch 220kV durchgeführt. Die Unternehmen welche ein Angebot einreichen wollen, melden sich bis zum Freitag 22. November 2019 schriftlich per e-mail an die Adresse unter 1.1 für die Begehung an. Zu spät eingetroffene Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.

Es sind 2 Termine vorgesehen:
Begehung Nr. 1 –Mittwoch 27. November 2019 – vormittags oder nachmittags oder
Begehung Nr. 2 – Freitag 29. November 2019 – vormittags oder nachmittags

Die Zuteilung der Besichtigungsterminen erfolgt durch die Vergabestelle. Es besteht kein Anrecht auf einen bestimmten Besichtigungstermin.
Sollte wetterbeding (Blitzschlag etc.) die Anlage am oben genannten Datum nicht besichtigt werden dürfen, wird die Begehung zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb einer Woche durchgeführt.
Der Transport zum Unterwerk (Treffpunkt) erfolgt individuell. Transport und Versicherung ist Sache des Anbieters. Die Begehung ist vollständig zu absolvieren.
Bei der Anmeldung sind folgende Informationen anzugeben:
•Vorname, Name, Firma, Funktion der teilnehmenden Personen
Die Vergabestelle wird bis Montag 25. November 2019 dem Anbieter den für ihn vorgesehenen Begehungstermin bekannt geben und bestätigen.
Es wird vorausgesetzt, dass bei der Begehung mindestens eine Person des Anbieters respektive der Bietergemeinschaft teilnimmt, welche im Bereich Auslegung/Engineering von AIS Schaltanlagen ≥110kV aktuell tätig ist und dies im Angebot mit entsprechenden Referenzprojekten nachvollziehbar belegen kann. Pro Anbieter respektive pro Bietergemeinschaft sind maximal 4 Personen für die Begehung zugelassen. Bei Bietergemeinschaften müssen zwingend alle Konsortialpartner teilnehmen und die Anmeldung hat durch die vorgesehenen Konsortialführerin für alle Konsortialparteien gemeinsam zu erfolgen.
Die Teilnehmer haben zwingend folgende arbeitssicherheitstechnische Ausrüstungsgegenstände mitzubringen und an der Begehung zu tragen:
•Bau Helm EN 397 entsprechend
•Sicherheitsschuhe EN20345-S3 entsprechend (Zehenschutz, Durchtrittschutz, Knöchelüberdeckend, Profilierte Sohle)
•Warnweste oder Warnjacke nach ISO 20471 Kl. 2
•Wetterfeste Kleidung (keine Regenschirme)
•Lange Hosen
An der Begehung werden keine Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen beantwortet, diese sind schriftlich gemäss Ziffer 1.3 zu stellen und werden zusammen mit den Antworten allen Bewerbern zugänglich gemacht.
Angebote von Anbietern welche an der Begehung nicht teilgenommen haben oder keine Person welche aus dem Bereich Auslegung/Engineering von AIS Schaltanlagen anwesend war oder ein Konsortialpartner nicht vertreten war, werden nicht berücksichtigt, respektive vom Verfahren ausgeschlossen.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Die Erfüllungsgarantie, Mängelhaftungsgarantie und Gewährleistung sind im Vertrag geregelt. Siehe Vertragsurkunde A1.

3.3 Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen sind im Vertrag geregelt. Siehe Vertragsurkunde A1.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Alle anfallenden Kosten und Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der ordentlichen Erfüllung des Auftrages stehen, sind einzubeziehen (wie z.B. Spesen, Mehrwertsteuer, Versicherung, Transportkosten etc.). Kosten, welche im Formular D2 Leistungsverzeichnis nicht speziell ausgewiesen sind (dazu gehören u.a. insbesondere EDV, Deplacement, Datentransfer, Datenverwaltung während der Bearbeitung, Sitzungen inkl. Protokollführung, telefonische Rückfragen bei Unklarheiten, Qualitätskontrollen, Materialkosten usw.), sind einzubeziehen. Es wird kein Teuerungsausgleich während der vorgesehenen Beauftragung gewährt.

3.5 Bietergemeinschaft

sind zugelassen.
Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. ARGE-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Die Bewerbung als ARGE-Mitglied in mehr als einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht zulässig. Eine Firma kann jedoch einerseits in einer ARGE und andererseits als Subunternehmer bei anderen Arbeitsgemeinschaften teilnehmen.
Arbeitsgemeinschaften:
•haben eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abzuschliessen. Als Nachweis ist der Swissgrid eine entsprechende Bestätigung des Versicherers im Original zusammen mit der Offerte oder bis spätestens einen Monat nach Vertragsunterzeichnung abzugeben.
•haben ein eigenes Konto einzurichten, auf das die Swissgrid ihre Zahlungen mit Befreiungswirkung leisten kann. Nach Möglichkeit ist im Angebot die Bezeichnung und die Nummer des Kontos anzugeben, spätestens bei Fertigstellung des Vertrags muss diese bekannt sein.
•Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Selbstdeklaration E2 auszufüllen und zu unterzeichnen. Bei Fehlen der verlangten Nachweise / Angaben und einem daraus bedingten Zahlungsverzug gehen allfällige Skontoverluste zu Lasten des Anbieters.
Es liegt in der Verantwortung der federführenden Firma sicherzustellen, dass die von Swissgrid geforderten Verfahrensgrundsätze auch von dessen Konsortialpartner eingehalten werden.
Swissgrid wird in keinem Fall als Konsortialpartner auftreten.

3.6 Subunternehmer

Subunternehmen sind zugelassen. Der Anbieter kann für einzelne Teilarbeiten Subunternehmer oder Spezialisten zuziehen, jedoch nicht für die Rolle der Projektleitung. Die Subunternehmer sind durch den Anbieter zu beauftragen. Deren Aufwand ist im Angebot einzurechnen. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Anbieters sicherzustellen, dass die von Swissgrid geforderten Verfahrensgrundsätze auch von dessen Subunternehmer eingehalten werden. Die nachträgliche Beauftragung von Subunternehmern darf erst nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Swissgrid erfolgen.
Subunternehmer können durch den Besteller zurückgewiesen werden. Die Arbeiten dürfen nicht nochmals an einen weiteren Subunternehmer weitergegeben werden.
Es dürfen maximal 75% der Leistungen durch Subunternehmer ausgeführt werden. (Konzerngesellschaften gelten nicht als Subunternehmer)

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
AIS-EK1 – Referenzen AIS des Unternehmers (siehe Verfahrensanweisung A0)
AIS-EK2 – QM-System (ISO 9001) / UM-System (ISO 14001) / ASM-System (OHSAS 18001) oder vergleichbare Zertifikate (siehe Verfahrensanweisung A0)
AIS-EK3 – Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Anbieters (siehe Verfahrensanweisung A0)
AIS-EK4 – Einhaltung der Generellen Teilnahmebedingungen (siehe Verfahrensanweisung A0)
AIS-EK5 – Erfüllung der zwingenden Anforderungen (Musskriterien) (siehe Verfahrensanweisung A0)
AIS-EK6 - Akzeptanz der Konditionen im Werkvertrag (siehe Verfahrensanweisung A0)

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Siehe Verfahrensanweisung A0 und Dokument E1

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 05.11.2019  bis  22.11.2019
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkverträge (Ausgabe September 2013) der Swissgrid AG

4.3 Begehungen

bleiben vorbehalten

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.6 Sonstige Angaben

Es wird empfohlen zuerst das Dokument „A0_Verfahrensanweisung.pdf“ zu lesen und anschliessend die Dokumente
„C2.0“. Danach die restlichen Ausschreibungsunterlagen konsultieren.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.