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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1103719
10.01.2020|Projekt-ID 193008|Meldungsnummer 1103719|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 10.01.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich ERZ Entsorgung + Recycling Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ERZ Entsorgung + Recycling Zürich
ABWASSER,  zu Hdn. von Tobias Senn, Bändlistrasse 108, Postfach,  8010  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  tobiaspatrik.senn@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Grabenlose Kanalsanierungen «Irchel» mittels Schlauchlining.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45247110 - Kanalbauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: KANALTEC AG, Wegenstrasse 4,  9436  Balgach,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 457'281.50  bis  707'424.55 
Bemerkung: Die fünf Anbieter/innen erzielten gemäss den vorgängig bekannt gegebenen Zuschlagskriterien Punktesummen von 22.9 Punkten bis zu 85.5 Punkten.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Höchste erzielte Punktesumme, bzw. gesamtwirtschaftlich günstigstes Angebot.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 26.09.2019
Meldungsnummer 1094375

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 09.01.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.4 Sonstige Angaben

Die Vergabe erfolgt gemäss Verfügung Nr. 281 des Vorstehers des Tiefbau- und Entsorgungsdepartementes vom 13.12.2019.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.