Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 19.11.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur, Projekte Multiprojekte Olten,,
zu Hdn. von
Markus Sägesser, Bahnhofstrasse 12,
4600
Olten,
Schweiz,
E-Mail:
markus.saegesser@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Generalplaner Instandsetzung Hauenstein Basistunnel
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[27] Sonstige Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: IG 8135+, Aarauerstrasse 50,
4600
Olten,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'741'003.09 ohne MWSt. Bemerkung: Der angegebene Preis entspricht der Vergabesumme netto ( inkl. Zusatzleistungen, sämliche Nebenkosten, exkl. MWST).
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die IG8135+ erfüllt sämtliche Eignungskriterien und Mindestanforderungen und hat unter
Berücksichtigung des Preises und den qualitativen Kriterien das Angebot mit der besten Gesamtwirtschaftlichkeit erreicht.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 05.06.2019
im Publikationsorgan: SIMAP
Meldungsnummer
1073575
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 14.11.2019
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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