Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 19.11.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr, P-O-AM-FSE-EEL,
zu Hdn. von
Thomas Müller, Wylerstrasse 123/125,
3000
Bern 65,
Schweiz,
Telefon:
+41 79 449 03 62,
E-Mail:
thomas.mueller7@sbb.ch,
URL
www.sbb.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr, P-O-AM-FSE-EEL, Vermerk:"ICN Zugbegleitersprechstelle (ZBSS)" und "NICHT ÖFFNEN",
zu Hdn. von
Thomas Müller, Wylerstrasse 123/125,
3000
Bern 65,
Schweiz,
Telefon:
+41 79 449 03 62,
E-Mail:
thomas.mueller7@sbb.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 11.12.2019
- Bemerkungen: FRAGEN ZUR AUSSCHREIBUNG:
Fragen zu dieser Ausschreibung können versehen mit dem Vermerk "ICN Zugbegleitersprechstelle (ZBSS)" bis zum Datum gemäss Ziffer 1.3 per E-Mail an die Adresse gemäss Ziffer 1.1 gerichtet werden. Fragen, die nach diesem Termin eintreffen werden zwecks Gleichbehandlung der Anbieter nicht beantwortet. Fragen, Ergänzungen, Berichtigungen und Änderungen, die sich aufgrund der gestellten Fragen zur Ausschreibung ergeben, werden allen potenziellen Anbietern gleichzeitig anonymisiert schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
Details betreffend Fragen an der Begehung siehe Ziffer 4.5 der Publikation.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 15.01.2020, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Eintreffend bei SBB für Direktabgabe gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung.
Wird das Angebot nicht direkt abgegeben, ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietern der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung massgebend.
Einreichungsort siehe 1.2. Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland sind die Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung per E-Mail gemäss Ziffer 1.1) spätestens bis zum Abgabetermin an die Auftraggeberin zu senden.
Weitere Details siehe Ausschreibungsunterlagen.
Verspätete Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden und werden an den Absender zurückgesandt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 21.01.2020, Ort:
Siehe Ziffer 1.2, Bemerkungen:
Nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Werkvertrag
2.2 Projekttitel der Beschaffung- ICN Zugbegleitersprechstelle (ZBSS)
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34630000 - Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Im Rahmen der Modernisierung der ICN-Flotte wird die neue APFZ 2.0-Architektur auch auf dem ICN umgesetzt und eingebaut. Das APFZ System beinhaltet die automatische visuelle und akustische Kundeninformation, die Kommunikation zur Leitstelle und die Not- und Hilferuf Kommunikation zur Transportpolizei (TPO) oder zum Lokführer (LF).
Das Lieferobjekt ist eine Zugbegleitersprechstelle (ZBSS) mit einem robusten Handapparat mit PTT-Taste und einem (min.) 7 Zoll APFZ-Bedieninterface, welche an der gleichen Stelle wie die bestehende ZBSS verbaut werden soll. Die Einbaugrösse der ZBSS richtet sich daher nach dem bestehenden Einbauraum. Details zu den technischen Spezifikationen sind dem Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen (Technische Unterlagen) zu entnehmen.
2.7 Ort der Lieferung- SBB Werke sowie Service-Standorte in der ganzen Schweiz.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.05.2020, Ende: 30.04.2035
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: siehe Ziffer 2.9 Optionen.
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Eine Option der freihändigen Vergabe nach Massgabe des Basisvertrages für weitere Phasen und/oder für zusätzliche Mengen und Leistungen und für eine Verlängerung des Vertrages bis zu 5 Jahren nach Vertragsunterzeichnung wird ausdrücklich vorbehalten.
Die SBB behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, diese Optionen gestaffelt einzulösen bzw. den Auftrag dieser Leistungen nach Bedarf (auch nur teilweise) zu gegebener Zeit aufgrund der einschlägigen Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen anderweitig (im Wettbewerb) zu vergeben. Sowohl das Einlösen als die Aufteilung der Optionsleistungen bei einer möglichen Nachbestellung von weiteren Leistungen werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
Die Bestimmungen des Basisvertrages, einschliesslich im Vertrag vereinbarter ursprünglicher Kostengrundlage, aller Ergänzungen und Änderungen aufgrund Einlösung von Optionen / Nachbestellrechte der SBB / Leistungsänderungen, Besondere Vereinbarungen und sonstigen Vertragsänderungen und -ergänzungen gelten auch für die nachbestellten Leistungen; der Umfang der Leistungen, die Termine und die anderen Vertragspunkte werden in jedem Fall vor Inangriffnahme geklärt und auf der Grundlage eines detaillierten Angebotes in einem Nachtrag zum Vertrag schriftlich festgehalten.
2.10 Zuschlagskriterien- WIRTSCHAFTLICHKEIT
Gewichtung 55 Punkte
Beschaffungskosten
Gewichtung 45 Punkte Betriebskosten korrektiv
Gewichtung 5 Punkte Erfüllung der Vorgaben in Vertrag und Anhängen
Gewichtung 5 Punkte QUALITÄT
Gewichtung 45 Pukte Erfüllung „SOLL“ Anforderungen in Anforderungskatalog
Gewichtung 35 Punkte Cyber Security: Reifegrad und Umsetzungskonzept
Gewichtung 5 Punkte Projektplanung: Gewähr zur vorgegebenen Termineinhaltung
Gewichtung 5 Punkte Erläuterungen:
Weitere Details sind in Ziffer 4.5 dieser Publikation sowie den Ausschreibungsunterlagen Teil 2C_Zuschlagskriterien aufgeführt.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Varianten werden nur gemäss Ziffer 2.6 der Publikation und Teil 4 der Ausschreibungsunterlagen zugelassen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Nicht zugelassen
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.05.2020 und Ende 30.04.2035
- Bemerkungen: Weitere Details sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss 3.7 der Ausschreibungspublikation.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Für das Angebot (Bid Bond): Keine.
Für die Lieferung: Abstrakte und unwiderrufliche sowie auf erstes Verlangen der SBB zahlbare Erfüllungsgarantie einer erstklassigen Garantin (Mindestrating von A der Agentur „Standard & Poors“ und A2 bei „Moody’s“). Zahlungsverpflichtungen des Garanten nach SBB – Musterformular. Der Anbieter hat in seiner Offerte den vorgesehenen Garanten mit genauen Angaben (Firmenname, Sitz bzw. Geschäftsstelle) zu nennen.
Die Kosten für erforderliche finanzielle Sicherheitsleistungen sind im Angebot als separate Position zu offerieren.
Weitere Rahmenbedingungen siehe Ausschreibungsunterlagen.
3.3 Zahlungsbedingungen- Gemäss Teil 3 der Ausschreibungsunterlagen (kommerzielle Unterlagen).
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Vergütung gilt alle Leistungen gemäss Ausschreibungspublikation und Ausschreibungsunterlagen ab, die für die Vertragserfüllung notwendig sind.
Durch die Vergütung abgedeckt sind insbesondere Dokumentationskosten, Spesen, alle Aufwendung zum Nachweis der vertraglich festgelegten bzw. zu erwartender Qualität der Lieferungen, Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- und Abladekosten, sowie sämtliche öffentliche Abgaben (Zoll, MWST, usw.).
Nicht erwähnte für die vertragliche Erfüllung notwendige übliche Kosten sind ebenfalls in der Vergütung enthalten.
Die MWST ist separat auszuweisen.
Weitere Details siehe Vertragsentwurf der SBB (Teil 3 der Ausschreibungsunterlagen).
3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen.
REGELUNGEN FÜR SUBUNTERNEHMER: Es gelten in jedem Fall die Regelungen nachstehend sowie folgende Bedingungen:
- Der Generalunternehmer kann mehrere Subunternehmer vorschlagen.
- Subsubunternehmer sind nicht zugelassen.
- Werden einzelne Leistungen von Subunternehmer erbracht wird die Eignung des Anbieters für diese Leistungen aufgrund der Eignung des jeweiligen Subunternehmers geprüft.
- Die Eignungsnachweise des Anbieters und der Subunternehmer müssen mit dem Angebot des Generalunternehmers eingereicht werden.
- Der Anbieter muss im Zeitpunkt der Angebotsabgabe soweit möglich verbindliche Subunternehmerangebote erhalten haben. Aus diesen muss sich in jedem Fall ergeben, dass der Generalunternehmer spätestens zum Zeitpunkt der Offerteingabe seines Angebotes über die Mittel und Infrastruktur des Subunternehmers verfügt und der Subunternehmer geeignet ist.
- Der fehlende Nachweis darüber, dass der Generalunternehmer über die Mittel und Infrastruktur der Subunternehmer verfügt (um damit die eigene Eignung substituieren zu können) bzw. dass der Subunternehmer geeignet ist, führt zum Ausschluss des Angebots des Generalunternehmers.
- Die SBB behält sich das Recht vor, vom Anbieter vorgeschlagene Unternehmer auszuschliessen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
1) TERMINEINHALTUNG UND AUFTRAGSERFÜLLUNG
1.1) FACHKOMPETENZ Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung in Projektierung und Ausführung in Projekten des öffentlichen Verkehrs sowie in der Schienenfahrzeugindustrie, in ähnlicher Grösse und mit vergleichbarer Komplexität und Terminvorgaben.
1.2) PROBLEMANALYSE Zweckmässiges Vorgehen bei Problemanalyse und Fehlerbehebung, Gewährleistung der Termineinhaltung (projektbezogen).
2) ORGANISATORISCHE UND TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
2.1) QUALITÄTSMANAGEMENT Prozessorientiertes und zweckmässiges Vorgehen für die Vertragserfüllung.
2.2) FERTIGUNGSKAPAZITÄT Ausreichende technische Ressourcen und Fertigungskapazität.
2.3) PERSONELLE RESSOURCEN Ausreichende qualifizierte personelle Kapazität.
2.4) ORGANISATION Organisationsstruktur des Unternehmens.
3.) GENÜGENDE FINANZIELLE UND WIRTSCHAFTLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT 3.1) Bonität / Handelsregisterauszug 3.2) Insolvenzverfahren / Betreibungsregisterauszug 3.3) Gesamtumsatz der Unternehmung 3.4) Erfolgsrechnung 3.5) Bankerklärung / Akzeptanz der Sicherheitsleistungen durch eine Bank 3.6) Versicherung / Betriebshaftplicht
4.) PRÄSENZ
4.1) PRÄSENZ VOR ORT Der Anbieter gewährleistet eine ausreichende Präsenz vor Ort für technischen Support, Service, Reparatur und Wartung.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.1 2 Referenzen der letzten 5 Jahre, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Komplexität (Technik, Dauer und Ter-mineinhaltung etc.) vergleichbar sind. Die Projekte müssen in der Schweiz oder EU-Länder im Bereich des Öffentlichen Verkehrs oder in der Schienenfahrzeugindustrie erbracht und erfolgreich abgeschlossen sein. Die SBB ist berechtigt, die ordnungsgemässe Erbringung der Leistungen zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 1.2 - Entsprechende Auszüge aus dem Prozess- oder Q-Handbuch. - Projekt-Zeitplan und Bestätigung der Termineinhaltung (Einhaltung der Fertigungszeit, Nachweis ohne Betriebsferien).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.1 *) Nachweis eines unternehmensbezogenen Qualitätsmanagements (Zertifikat ISO TS 22163 oder gleichwertig); Beschreibung der Massnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.2 *) Angaben über die Fertigungskapazität (Maschinenparkt, Personal) und Wertschöpfungstiefe, Angaben über die prozentuale Auslastung p.a., im Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrages. Angaben über die Qualifikation der Führungspersonen in der Fertigung.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.3 *) Beschreibung der Ressourcen (Anzahl Mitarbeiter), der Qualifikation des Führungspersonals und Auslastung p.a. im Hinblick auf die Erbringung des zu vergebenden Auftrages in den Bereichen - Engineering, F&E - Qualitätsmanagement - Einkauf - Verkauf - Leitung / Administration
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 2.4 - *) Unternehmensstruktur - *) Aktuelles Organigramm - *) Aufbau und Organisation des Anbieters - *) Standorte, Niederlassungen, Vertretungen oder Handelspartner in Europa
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.1 (*) Handelsregisterauszug oder Abschrift des Berufsregisters oder des Firmenbuches des Herkunftslandes des Anbieters.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.2 Erklärung betreffend eines laufenden oder abgeschlossenen Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen der Unternehmung (ohne Betreibungsregisterauszug).
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.3 Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie im Detail über den Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes, jeweils bezogen auf die der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren. Der Auftrag darf dreissig (30) Prozent des Jahresumsatzes der Un-ternehmung nicht überschreiten.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.4 Für die letzten drei Geschäftsjahre vor der Ausschreibung: Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung, Anhang (Gliederung gemäss dem zweiunddreissigsten Titel des OR, insb. OR 958, 959a und 959b sowie 959c oder analog) sowie Mittelflussrechnung falls vorhanden inkl. letzter Prüfungsbericht der Revisionsstelle.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.5 Bankerklärung, welche garantiert, dass im Falle einer Zuschlagserteilung die finanziellen Sicherheitsleistungen wie gefordert ausgestellt und dem Anbieter die entsprechenden Kredite (Bonitätsauskunft) gewährt werden. Die vorbehaltlose Akzeptanz des Musterformulars Anzahlungsgarantie, muss vom Finanzinstitut bescheinigt werden.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 3.6 Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.
NACHWEIS ZU EIGNUNGSKRITERIUM 4.1 (*) Erklärung des Anbieters, dass
- bis und mit FAI qualifizierte Mitarbeiter in deutscher und französischer Sprache mit einer Reaktionszeit von 2 Tagen vor Ort zur Verfügung stehen.
- Wartung und Reparaturen mit einer marktgerechten Reaktionszeit, ohne zolltechnischen und administrativen Aufwand seitens SBB erfolgen.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: keine.
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 19.11.2019
bis
09.12.2019 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: BEZUG DER UNTERLAGEN: Die Anbieter müssen sich zusätzlich zwingend in www.simap.ch registrieren, um die Unterlagen bis an der unter Ziffer 3.12 genannten Frist, runterzuladen.
SPRACHE DER AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN: Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache verfügbar. Bei Widersprüchen zwischen dem deutschen und allfälligen durch die SBB, den Anbieter oder einen Dritten (z.B. EU-Tenderdaily) übersetzten Versionen geht der deutsche Text der SBB immer vor, welcher der einzig rechtlich massgebende ist.
FORM UND MASSGEBLICHE VERSION: Die Ausschreibungsunterlagen werden in elektronischer Form im SIMAP-Online (www.simap.ch) zur Verfügung gestellt.
ANFORDERUNG AN DIE ANGEBOTE UND MASSGEBLICHE VERSION: Die ausgefüllten Angebote mit sämtlichen verlangten vollständigen Beilagen sind mit dem Vermerk: Ziffer 2.2 "ICN Zugbegleitersystem (ZBSS)" und „NICHT ÖFFNEN“ in einfacher Ausfertigung (Papierform und auf einem Datenträger) einzureichen. Bei Abweichungen zwischen Papierform und elektronischer Version gilt die Papierversion (hard copy).
PRÄSENTATION DES ANGEBOTES: Die SBB behält sich vor, die Anbietenden zur Plausibilisierung der Eignung / der Bewertung der Angebote zu einer Präsentation einzuladen.
MEHR- UND MINDERAUFWENDUNGEN: Berücksichtigung von Mehr- und Minderaufwendungen: Führt ein Angebot zu veränderten Aufwendungen der SBB und Dritter für Arbeiten im Rahmen der Ausführung (Benutzung von Anlagen der SBB, Personal, Sicherheit, Lieferungen, Projektierung, Projektleitung usw.), werden diese Minder- oder Mehraufwendungen zur Vergleichbarmachung der Angebote von der Eingabesumme abgezogen resp. dieser aufgerechnet.
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- AGB SBB für die Beschaffung von Rollmaterialkomponenten (AGB-RKomp) vom August 2019
MASSGEBLICHE AGB UND VERTRAGSBEDINGUNGEN: Gemäss Art. 29 Abs. 3 der VöB wendet die SBB in ihren Beschaffungsvorhaben grundsätzlich ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen oder diejenigen des Bundes an. Soweit die SBB kommerzielle, technische, vorgehensbezogene und rechtliche Vorbehalte der Anbieter akzeptiert, werden diese quantifiziert und auf die offerierten Preise aufgerechnet.
4.3 Begehungen- Bleiben vorbehalten, Verhandlungssprache ist Deutsch.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
SELBSTDEKLARATION DER ANBIETER: Die Anbieter haben mit der Offerte das von ihnen ausgefüllte und unterzeichnete Formular „Erklärung des Anbieters betreffend Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen“ einzureichen. Die Nichteinreichung bzw. die Nichtunterzeichnung dieses Dokumentes führt wegen Nichterfüllung einer Zulassungsbedingung zum Ausschluss des Verfahrens.
4.6 Sonstige Angaben- BEGEHUNG (INFOVERANSTALTUNG):
Eine Begehung / Infoveranstaltung findet am 09.12.2019 von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr statt. Treffpunkt ist um 12.30 Uhr beim SBB Werk Yverdon. Wegen der Komplexität des Beschaffungsvorhabens ist die Teilnahme an der Begehung/Infoveranstaltung obligatorisch. Die Begehung wird in deutscher Sprache durchgeführt. Es sind maximal zwei Teilnehmer pro Anbieter zur Begehung zugelassen. Angebote von Anbietern, die nicht an der Begehung teilgenommen haben, werden ohne Weiteres vom Verfahren ausgeschlossen. Voranmeldung bis am 27.11.2019 per E-Mail an thomas.mueller7@sbb.ch. Fragen an der Infoveranstaltung und Begehung sind erlaubt. Die Antworten werden protokolliert und schriftlich bis am 18.12.2019 allen potentiellen Anbietern mitgeteilt.
ANGEBOTE IN FREMDWÄHRUNG: Angebote werden in CHF, EUR und USD zugelassen. Angebote in anderer Fremdwährung (zum Beispiel. GBP usw.) bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der SBB. Für Produkte und Dienstleistungen, deren Wertschöpfung ganz oder teilweise ausserhalb der Schweiz stattfindet, kann die Anbieterin die Währung wählen. Für die Bereinigung und Bewertung der Angebote in Fremdwährungen erfolgt die Umrechnung in die Vergleichswährung (CHF) im Zeitpunkt der Offerteingabe (Stichtag gemäss Ziffer 1.4 der Publikation) zum Devisenkurs der Schweizerischen Nationalbank (SNB) am entsprechenden Stichtag.
VORBEHALTE: Vorbehalten bleiben in jedem Fall die Genehmigung und die Beschaffungsreife des Projektes, die Kreditgenehmigung und die Zustimmung der zuständigen Organe der SBB.
ÄNDERUNGSANTRÄGE ZUM VERTRAGSENTWURF: Die SBB behält sich vor, Änderungsanträge zum Vertragsentwurf abzulehnen. Im Fall der Ablehnung gilt in diesen Punkten der Vertragsentwurf gemäss Teil 3 Kommerzielle Ausschreibungsunterlagen für das Angebot.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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