Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 03.12.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS
Nationale Alarmzentrale
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) Geschäftsbereich Ressourcen Fachbereich Kommerz,
zu Hdn. von
Projekt-Nr. 195867 Matrix-KVM-Switch-Lösung - "NICHT ÖFFNEN" Fachbereich Kommerz, Guisanplatz 1B,
3003
Bern / Berne,
Schweiz,
E-Mail:
kommerz@babs.admin.ch,
URL
www.bevoelkerungsschutz.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS)
Geschäftsbereich Ressourcen,
zu Hdn. von
Projekt-Nr. 195867 Matrix-KVM-Switch-Lösung - "NICHT ÖFFNEN" Fachbereich Kommerz, Guisanplatz 1B,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
kommerz@babs.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 17.12.2019
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit diese in anonymisierter Form im Frageforum auf www.simap.ch zu stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Antworten werden schriftlich an alle Anbieter, welche die Ausschreibungsunterlagen bestellt oder heruntergeladen haben, in anonymisierter Form zugestellt. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 23.01.2020, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Das vollständige Angebot ist bis spätestens am 23.01.2020 (Datum des Poststempels) in 4-facher Ausführung (2-fach in Papierform und 2-fach in elektronischer Form auf USB-Stick unverschlüsselt) dem BABS an die unter Kapitel 9.1.2 des Pflichtenhefts aufgeführte Adresse zuzustellen.
a)Bei Abgabe an das BABS beim „Verwaltungszentrum Guisanplatz 1", Guisanplatz 1B, CH-3003 Bern, z. Hd. von Fachbereich Kommerz BABS, sind folgende Punkte zu beachten:
•Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 9.1.2) an der „Arealloge Guisanplatz 1“ anzumelden. Er wird von dieser zum „Rampenmanagement Guisanplatz 1A“ weitergeleitet werden.
•Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens 16.00 Uhr am unter Ziffer 9.1.4 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen.
Öffnungszeiten des Rampenmanagements:
Mo – Do 07:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:30 Uhr Freitag07:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Außerhalb der oben angegebenen Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden.
b)Bei Einreichung auf dem Postweg:
•Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c)Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
•Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben.
Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 27.01.2020, Ort:
Bern, Bemerkungen:
Die Offertöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.2 Projekttitel der Beschaffung- Matrix-KVM-Switch-Lösung
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- Projekt-Nr. 195867
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 32322000 - Multimediaausrüstung, | | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Projektleitung für die Matrix-KVM-Switch-Lösung
Lieferung von Hardware, Software und Zubehör für die Matrix-KVM-Switch-Lösung
Installation von Hardware, Software und Zubehör für die Matrix-KVM-Switch-Lösung
Schulung für die Matrix-KVM-Switch-Lösung
Wartung und Support für die Matrix-KVM-Switch-Lösung
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Grossraum Bern
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.06.2020, Ende: 30.06.2025
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag kann zusätzlich um 48 Monate unter zweimaliger optionaler Verlängerung, aufgeteilt auf jeweils zwei Jahre für die unter der Ziff. 3.2.1 im Pflichtenheft angegebenen Leistungen für die Wartung + Support (GA5, OP6, OP12, OP17).verlängert werden.
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Der Anbieter stellt für den Sekundär-Einsatzstandort optional folgende Leistungen zur Verfügung:
Projektleitung für Matrix-KVM-Switch-Lösung sowie für Audio / Video (AV). Lieferung von Hardware, Software und Zubehör für die Matrix-KVM-Switch-Lösung sowie für Audio / Video (AV). Installation von Hardware, Software und Zubehör für die Matrix-KVM-Switch-Lösung sowie für Audio / Video (AV). Schulung für die Matrix-KVM-Switch-Lösung sowie für Audio / Video (AV). Wartung und Support für die Matrix-KVM-Switch-Lösung sowie für Audio / Video (AV). Garantieverlängerung für die Lieferung von Hardware, Software und Zubehör für die Matrix-KVM-Lösung am Primär-Einsatzstandort sowie für die Lieferung von Hardware, Software und Zubehör für die Matrix-KVM-Switch-Lösung und für Audio / Video (AV) am Sekundär-Einsatzstandort. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für die optionalen Leistungen. Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen. Der Bezug der Optionen erfolgt jeweils vorbehältlich der Kreditfreigabe. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Anbieter jederzeit seinen endgültigen Verzicht auf die Geltendmachung der Option mitzuteilen. In einem solchen Fall entsteht keinerlei Entschädigungsanspruch irgendwelcher Art seitens des Anbieters gegenüber dem Auftraggeber.
2.10 Zuschlagskriterien- ZK1 Preis: 400 Punkte
Gewichtung 40%
ZK2 Vorgehen / Organisation: Unterteilt in ZK2.1 + ZK2.2 insgesamt 300 Punkte
Gewichtung 30% ZK2.1 Vorgehen: Übersicht über die Vorgehenspläne unter Berücksichtigung terminlicher Vorgaben für Installation und spätere Weiterentwicklung sowie für das Testmanagement. Übersicht betreffend Umgang mit Issues während der Wartung und Übersicht über die vorgeschlagenen Tracking- und Reportingtools inkl. Beispielreports. Details siehe Anhang 1 Anforderungskatalog 150 Punkte
ZK2.2 Organisation: Beschrieb der Organisation (Zusammensetzung externer Mitarbeiter + Supportorganisation, Rollen + Verantwortlichkeiten) Details siehe Anhang 1 Anforderungskatalog 150 Punkte
ZK3 Anwendungsfall: Ablaufbeschrieb wie Lagekarte an Videowand projiziert, mit Informationen ergänzt und der Arbeitsplatz für anderweitige Arbeiten zur Verfügung gestellt werden kann. Details siehe Anhang 1 Anforderungskatalog 150 Punkte
Gewichtung 15% ZK4 Technisches Lösungskonzept: Erarbeitung einer Architekturskizze mit Vorschlägen zur techn. Umsetzung und eingesetzter Technologie. Übersicht über mögliche Risiken inkl. Verfügbarkeit, Performance und wie diese durch das vorgeschlagene Lösungskonzept angegangen werden. Details siehe Anhang 1 Anforderungskatalog 150 Punkte
Gewichtung 15% Erläuterungen:
Zuschlagskriterium Preis:
Bewertet wird pro Angebot der massgebliche Gesamtpreis für die Punktevergabe. Dieser wird wie folgt berechnet: Massgeblicher Gesamtpreis für Bewertung = Kosten des ausgeschriebenen Beschaffungsvolumens (Grundauftrag + Option)
Im Vergleich aller Anbieter erhält das jeweils tiefste Angebot die maximale Punktzahl.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.06.2020 und Ende 30.06.2025
- Bemerkungen: Mit Optionen bis Ende Q2/2029 resp. max. 9 Jahre nach Vertragsunterzeichnung.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- keine
3.2 Kautionen / Sicherheiten- keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung finden Sie auf folgender Webseite:
http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php
3.4 Einzubeziehende Kosten- Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, Transport und Zoll etc.
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen.
Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen.
Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK01: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
EK02: a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK03: Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, termingerecht erfüllen zu können.
EK04: Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK05: Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Personen mit direktem Kundenkontakt einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
EK06: Betriebssicherheitserklärung (BSE) und Personensicherheitsüberprüfung (PSP)
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin das Geheimschutzverfahren zu absolvieren, welches verschiedene Sicherheitsmassnahmen umfasst (vgl. VO über das Geheimschutzverfahren, SR 510.413). Die Informationsschutzvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) sind anzuwenden. Gilt für Unternehmen und Personen (PSPV, SR 120.4).
EK07: Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe zu ersetzen.
EK08: Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
Der Anbieter bestätigt, dass er die im Pflichtenheft aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes akzeptiert.
EK09: Akzeptanz des Anhang 4 Vertragsentwurf
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK10: Akzeptanz des Anhang 6 Bund SLA Matrix-KVM-Switch-Lösung
Der Anbieter akzeptiert das Bund SLA Matrix-KVM-Switch-Lösung vorbehaltlos.
EK11: Spesen
Der Anbieter akzeptiert, dass für die Dauer des Auftrages keine Spesen ausbezahlt werden.
EK12: Leistungserbringung vor Ort
Die gegebenfalls vor Ort zum Einsatz gelangenden Personen des Anbieters sind bereit, den Grossraum Bern für vor Ort zu erbringende Leistungen als Arbeitsort zu akzeptieren.
EK13: Auftragssprache
Der Anbieter akzeptiert, dass die Auftragssprache Deutsch ist und somit Sitzungen, Verhandlungen, Schulungen, Dokumentationen, Korrespondenz etc. an den Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgen.
EK14: Regelwerk des Bundes zum Informations- und Datenschutz
Der Anbieter bestätigt, dass er das Regelwerk der Informatiksicherheit und Datenschutz gelesen und verstanden hat und die aktuellen und zukünftigen Sicherheitsanforderungen und –vorgaben im Umfeld des Bundes einhält.
EK15: Erfahrung KVM-Lösung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Mandaten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen von selbst entworfenen und installierten Infrastrukturen nach, die in den letzten 5 Jahren vor dem Zeitpunkt der Eingabefrist für die Offerteingabe in Betrieb gegangen sind.
EK16: Qualitätsmanagement
Nachweis, dass der Anbieter über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügt oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.
EK17: Entsorgung
Der Anbieter hält die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) vom 14. Januar 1998 ein.
EK18: Verpackungsmaterial
Der Anbieter akzeptiert, dass nicht mehr benötigtes Verpackungsmaterial der eigenen Anlieferungen an die NAZ gleich wieder mitgenommen und fachgerecht sowie kostenlos entsorgt oder wiederverwendet wird.
EK19: Dokumente und Software
Sämtliche nicht unterschriebene Dokumente und Unterlagen und allfällige Software sind ausschliesslich in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen – keine Papierdokumentation oder Datenträger.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK01: Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland, Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
EK02: a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration in Anhang 2 der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Link: https://www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/hilfsmittel/selbstdeklarationen-bkb.html)
b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels Selbsttest Logib, (Link: http://www.ebg.admin.ch/dienstleistungen/00017/00621/index.html?lang=de). Der Nachweis kann auch durch Kontrollen staatlicher Behörden oder Lohnanalysen Dritter erfolgen. Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen einzureichen (nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag).
EK03: Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK04: Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung des SPOC sowie dessen Stellvertreters.
EK05: Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse der Personen mit direktem Kundenkontakt in Deutsch auf mindestens Niveau B2. Das geforderte Sprachniveau kann unterschiedlich belegt werden. Deutsche Muttersprache oder Kopien der entsprechenden Diplome der Mitarbeitenden. Kopien der Schulzeugnisse, welche belegen, dass der Mitarbeitende das angeforderte Niveau in der verlangten Sprache erlangt hat. In der aktuellen Schweizer Bildungslandschaft werden Zeugnisse mindestens auf Sekundarstufe II (Maturitätszeugnis) erwartet oder Kopien von Abschlüssen in der Tertiärstufe im deutschen Sprachraum oder Resultat eines unabhängigen Einstufungstests.
EK06: Schriftliche Bestätigung der Bereitschaft und der Konsequenzen.
EK07: Schriftliche Bestätigung
EK08: Schriftliche Bestätigung.
EK09: Schriftliche Bestätigung
EK10: Schriftliche Bestätigung
EK11: Schriftliche Bestätigung
EK12: Schriftliche Bestätigung
EK13: Schriftliche Bestätigung
EK14: Der Anbieter bestätigt, dass er sich in Bezug auf die genutzten Systeme und Daten dem Regelwerk des Bundes zum Datenschutz und zur Informatiksicherheit unterstellt. Er hält die Vorgaben des Grundschutzes der Bundesverwaltung ein, sowie die spezifischen Vorgaben des VBS. Er bestätigt, dass er sowohl die aktuellen Vorgaben, wie auch die künftigen Vorgaben einhalten wird.
EK15: Pro Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 5) einzureichen.
EK16: Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat beilegen welches zum Zeitpunkt der Angebotsabgabefrist gültig ist.
EK17: Schriftliche Bestätigung
EK18: Schriftliche Bestätigung
EK19: Schriftliche Bestätigung
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: Es wird keine Vergütung geleistet.
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich zuerst im oben genannten Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für:
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016) - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019) - Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019) - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019) - Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
4.3 Begehungen- Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt nur dann Preisverhandlungsrunden durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten.
Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
4.6 Sonstige Angaben- Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Kreditbewilligung der eidgenössischen Räte.
Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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