Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 06.11.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Konsortium WKW Sousbach
c/o EWL Genossenschaft
Beschaffungsstelle/Organisator: BKW Energie AG,
zu Hdn. von
Omar Bongiovanni, Viktoriaplatz 2,
3013
Bern,
Schweiz,
Telefon:
058 477 52 39,
E-Mail:
omar.bongiovanni@bkw.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- WKW Sousbach, Elektromechanischer Maschinensatz
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 42112200 - Wasserturbinen, | | 42112000 - Turbinenanlagen, | | 31121331 - Turbinenläufer, | | 51133000 - Installation von Turbinen, | | 42113200 - Teile für Wasserturbinen, | | 42121200 - Wasserkraftmaschinen, | | 42124150 - Teile für Wasserkraftmaschinen oder -motoren |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ANDRITZ HYDRO AG, Obernauerstrasse 4,
6010
Kriens,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'879'947.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das die Zuschlagskriterien am besten erfüllende und insgesamt wirtschaftlichste Angebot wurde eingereicht von der Firma Andritz Hydro AG, Werkstrasse 4, 9243 Jonschwil.
Der Zuschlag erfolgt unter Vorbehalt der rechtskräftigen Baubewillig und des gefällten Baubeschlusses.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 05.04.2019
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1062739
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 05.11.2019
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 7
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen die vorliegende Verfügung kann innert 10 Tagen seit Eröffnung bei der zuständigen Bau-, Verkehrs und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Ausfertigung des angefochtenen Entscheides und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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