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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1104535
07.11.2019|Projekt-ID 189600|Meldungsnummer 1104535|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 07.11.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB Informatik
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen (SBB),  zu Hdn. von Burkhard Schulz, Lindenhofstrasse 1, Worblaufen,  3000  Bern,  Schweiz,  Fax:  +41512204455,  E-Mail:  it.sdl@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Selektives Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

WIN IT

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Supercomputing Systems AG, Technoparkstrasse 1,  8005  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  Ohne Angabe gemäss Art. 23 Abs. 3 Lit. b BöB

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Wirtschaftlich günstigstes Angebot im Sinne von Art. 21 BöB.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 24.06.2019
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1083245

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 06.11.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.