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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1104873
08.11.2019|Projekt-ID 190709|Meldungsnummer 1104873|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AG  08.11.2019
Publikationsdatum Simap: 08.11.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Aarau AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonsspital Aarau AG,  zu Hdn. von Michael Zürcher, Tellstrasse,  5000  Aarau,  Schweiz,  E-Mail:  michael.zuercher@ksa.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Krankentaggeldversicherung per 01.01.2020

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [6] Finanzielle Dienstleistungen (a) Versicherungsleistungen (b) Bankenleistungen und Wertpapiergeschäfte

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  66510000 - Versicherungen,
66512000 - Unfall- und Krankenversicherungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: SWICA Gesundheitsorganisation, Norastrasse 5,  8040  Zürich,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 9'299'136.40  bis  10'934'330.40 
Bemerkung: Details Preisspanne: Variante A

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die SWICA Krankenversicherung AG hat für Variante A den tiefsten Preis offeriert und erfüllt das Anforderungsprofil mit sehr gutem Resultat - das Angebot entspricht damit dem wirtschaftlich günstigsten. Gegenüber der Variante B bietet die gewählte Variante A zusätzliche und längerfristige Sicherheiten hinsichtlich der Höhe des Risikotransfers an den Anbieter, welche von der Vergabestelle als attraktiv beurteilt werden.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 19.07.2019
Meldungsnummer 1087323

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 07.11.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Ziffer 1: Gegen die Verfügung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau (Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau) Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

Ziffer 2: Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie einen Begründung enthalten. Das heisst, es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

Ziffer 3: Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

Ziffer 4: Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

Ziffer 5: Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.