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20.11.2019|Projekt-ID 196138|Meldungsnummer 1105281|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 20.11.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,  zu Hdn. von Stefan Rüegsegger, Bundesgasse 33,  3011  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 321 73 14,  E-Mail:  beschaffungswesen@bern.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,  zu Hdn. von Stefan Rüegsegger, Bundesgasse 33,  3011  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 321 73 14,  E-Mail:  beschaffungswesen@bern.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

25.11.2019
Bemerkungen: Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 28.11.2019 auf www.simap.ch.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 10.12.2019, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (Abgabe oder A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle, firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt). Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Sanierung Schifferliweg" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

1.5 Datum der Offertöffnung:

16.12.2019

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Bauarbeiten Sanierung Schiferliweg

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Normpositionen-Katalog (NPK): 111 - Regiearbeiten,
112 - Prüfungen,
113 - Baustelleneinrichtung,
116 - Holzen und Roden,
117 - Abbrüche und Demontagen,
132 - Bohren und Trennen von Beton und Mauerwerk,
135 - Instandhaltung und Sanierung von Abwassersystemen,
151 - Bauarbeiten für Werkleitungen,
152 - Rohrvortrieb,
222 - Abschlüsse, Pflästerungen, Plattendecken und Treppen,
223 - Belagsarbeiten,
237 - Kanalisationen und Entwässerungen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die Mischabwasserkanäle im Schiferliweg und in der Buchserstrasse sind veraltet und entsprechen nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben. Diese sollen bis auf ein Teilstück im Bereich von der Bucherstrasse / Puffertgässli mittels Inlinerverfahren saniert werden. Das Teilstück Bucherstrasse / Puffertgässli wird im konventionellen Verfahren ersetzt. Zudem muss Energie Wasser Bern (ewb) dringend die Strom- und Trinkwasserleitungen in den Strassenzügen im Quartier Murifeld erneuern. Weiter will ewb eine neue Gasverbindungsleitung unter dem Schiferliweg verbauen und Glasfaserleitungen legen. Im Zuge dieser Arbeiten sollen die Quartierstrassen saniert und deren beschädigte Entwässerungen nach den geltenden Richtlinien der Stadt Bern ersetzt werden. Zudem sollen auch die Grundstückanschlussleiten mit saniert werden. So können mehrere erforderliche Arbeiten im gleichen Projekt erledigt werden.

2.7 Ort der Ausführung

Bern, Schiferliweg

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

24 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Preis:  Gewichtung 60% 
Fachliche Kompetenz folgender Schlüsselpersonen: Bauführer Eid. dipl. Polier Tiefbau:  Gewichtung 30% 
Auftragsanalyse: Mit der Auftragsanalyse ist ein Vorgehensvorschlag (max. 1 Seite DIN A4) mit Bauprogramm unter Einhaltung der vorgegebenen Etappierungslängen (max. 1 Seite DIN A3) sowie das Organigramm (max. 1 Seite DIN A4) und Risikoanalyse mit Massnahmen (max. 1 Seite DIN A4) aufzuzeigen (allgemeingültige Analysepunkte, Risiken, Massnahmen sind wegzulassen), in welcher auf projektspezifische Aspekte einzugehen ist:  Gewichtung 10% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Gleichwertige Offertvarianten als Ergänzung zum Grundangebot sind zugelassen. Es werden nur Varianten hinsichtlich des Bauprogramms zugelassen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Bemerkungen: gemäss Terminprogramm

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Anbieterinnen und Anbieter gelten als teilnahmeberechtigt, sofern keine Ausschlussgründe nach Art. 24 ÖBV vorliegen, u. a. sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Das Angebotsformular muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet sein. Dem Angebot ist die ausgefüllte Selbstdeklaration samt Nachweisen beizulegen:
- Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder bei deren Fehlen Gewährung von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen (Leistungsortsprinzip).
- Erfüllung der Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, der Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden.
- Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann.

Bestehen zwischen der Stadt Bern und dem Anbieter Forderungen aus vertraglichen oder ausservertraglichen Verpflichtungen, über deren Erledigung noch keine Einigung erzielt worden ist, kann die Stadt Bern den Anbieter vom Verfahren ausschliessen.

Wirtschaftlich, technische und ökologische Anforderungen sowie verlangte finanzielle Garantien und Angaben: Mängel- und Garantiefrist nach SIA 118.

Es findet keine obligatorische Begehung statt. Den Unternehmungen wird jedoch empfohlen, sich über die örtlichen Verhältnisse in Bild zu setzen.

3.5 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben.

3.6 Subunternehmer

Allfällige Subunternehmen sind mit der Offerteingabe anzugeben. Die Nachweise nach Art. 20 ÖBV sind durch die Subunternehmen bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. Nachträglich beizuziehende Subunternehmen sind 3 Wochen vor Arbeitsaufnahme der Fachstelle Beschaffungswesen, unter Beilage sämtlicher Nachweise nach Art. 20 ÖBV, zu melden und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK 1, Referenzen
Der Anbieter muss anhand von 2 Referenzen für den Werkleitungs- und Strassenbau nachweisen, dass er die folgenden notwendigen Fähigkeiten und die erforderliche Erfahrung zur Lösung der gestellten Aufgabe mitbringt:
* Fachgebiet Werkleitungsbau von Wasser, Elektro und Gas mind. je Werk Fr. 0.8 Mio.
inkl. MwSt. und je innerstädtisch.
* Fachgebiet Strassenbau, Teilbausumme mind. Fr. 0.7 Mio. inkl. MWST.

Der Anbieter muss anhand von 2 Referenzen für die Inlinersanierung nachweisen, dass er die folgenden notwendigen Fähigkeiten und die erforderliche Erfahrung zur Lösung der gestellten Aufgabe mitbringt:
* Fachgebiet Inlinersanierung, Leistungsumfang mind. Fr. 0.1 Mio. inkl. MWST. (Diese Fähigkeiten kann über einen Subunternehmer nachgewiesen werden).

Folgende Bedingungen für alle Referenzprojekte sind zu erfüllen:
* Die Bauabnahme erfolgte nach dem 01.01.2015.
* Bei Referenzprojekten, welche in einer Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wurden, muss der hier
vorgesehene federführende Partner die technische Federführung innegehabt haben.
* Bei Referenzprojekten, welche in einer Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wurden, muss der
Leistungsanteil vom Anbietenden mindestens 60% der ausgeführten Arbeiten umfassen.

EK 2, Meilensteine
Im Bauprogramm sind die mit dem Grobterminprogramm vorgegebenen Meilensteine sowie die vorgegebenen Etappierungslängen einzuhaltenden

EK 3, organisatorische Leistungsfähigkeit
Ressourcen: Das Volumen des vorliegenden Auftrags pro Jahr macht gegenüber dem Jahresumsatz max. 20 % aus (Durchschnitt der Umsätze der vergangenen 5 Jahre).
Qualität: Zertifizierung nach EN ISO 9001 oder gleichwertiges Qualitätsmanagementsystem des federführenden Unternehmers.
Kapazität der Schlüsselpersonen: Der Unternehmer sichert für die folgenden Schlüsselpersonen folgende Verfügbarkeiten während den entsprechenden Hauptarbeiten zu:
-Eidg. Dipl. Polier 100%

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

EK 2
Die vorgegeben Etappenlängen sind detailliert im Bauprogramm aufzuführen.

EK 3
Kapazität der Schlüsselperson, Bestätigung 100% Verfügbarkeit vom eid. dipl. Polier mit der Dokument-Unterzeichnung "B1_A_Zuschlagkriterien".

Art. 20 ÖBV:
- Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen
- detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden (MWSt, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern)
- Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV)
- Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beiträge)
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) sofern in GAV vorgeschrieben
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission bez. Einhaltung GAV (bei Branchen ohne GAV Bestätigung der Revisionsstelle bez. Orts- und Branchenüblichkeit sowie Lohngleichheit zwischen Mann und Frau)

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien bezahlt sind.

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten :   CHF 0.00

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 20.11.2019  bis  10.12.2019
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.2 Geschäftsbedingungen

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skonto, Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen.
Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

4.3 Begehungen

Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Verhandlungen bleiben vorbehalten.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Die Stadt Bern behält sich vor, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmung sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann kontrollieren zu lassen (Art. 35 ÖBV). Die Anbieterin ist verpflichtet, die für die Kontrolle notwendigen Daten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bei Verletzungen der Lohngleichheit von Frau und Mann kann der Anbieterin unter Anordnung von Massnahmen um Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, bis zu der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss. Bei Verletzung der Vergabebestimmung kann die Auftraggeberin die Zuschlagsverfügung widerrufen. In schwerwiegenden Fällen kann die Auftraggeberin die Zuschlagsempfängerin für eine Dauer von bis zu fünf Jahren von ihren künftigen Vergabeverfahren ausschliessen (Art. 8 ÖBG).

4.6 Sonstige Angaben

1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).

Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut bis sehr gut
3.0 = genügend
2.0 = ungenügend
1.0 = unbrauchbar
0 = keine Angaben Zwischennoten sind zulässig.

Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)

Mit der Offerteingabe sind 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Dabei ist das der Ausschreibung beigelegte Referenzblatt zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine Referenzangabe durch eine eigene Erfahrung bei anderen Objekten oder Aufträgen zu ersetzen. Das Nichteinreichen von Referenzangaben führt in jedem Fall zu einer Bewertung von 0 Punkten.

2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.

3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der
Kreditbewilligung.
Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der
Baubewilligung.

4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können. Die Auftraggeberin behält sich andernfalls vor, von der formellen Zustellung abzusehen und den Zuschlag nur brieflich mitzuteilen.

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kredit- bzw. Baubewilligung.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen