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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1106639
26.11.2019|Projekt-ID 196484|Meldungsnummer 1106639|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 26.11.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr, P-O-AM-FSE-PTF-SEF,  zu Hdn. von Evelyn Frenzel, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 503 47 73,  E-Mail:  evelyn.frenzel@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Türmodifizierung EW IV

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34630000 - Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Knorr Bremse GmbH / Division IFE Automatic Door Systems, 33.A Str. 1,  3331  Kematen/Ybbs,  Österreich
Preis (Gesamtpreis):  Ohne Angabe gemäss Art. 23 Abs. 3 Lit. b BöB

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich um ein unvorhersehbares Ereignis handelt, das sich erheblich auf den Einsatz der Einheitswagen EW IV auswirkt und zudem die Leistungen dringlich benötigt werden, ist gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. d VöB eine freihändige Vergabe gegeben.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 11.11.2019

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.