Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 21.11.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun,
zu Hdn. von
«Nicht öffnen - Offertunterlagen EP Kirchberg - Kriegstetten, BSA Los 007», Uttigenstrasse 54,
3600
Thun,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0) 58 468 24 00,
E-Mail:
beschaffung.thun@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- EP Kirchberg - Kriegstetten, BSA Los 007 Anlage-Divers und Gefahrenmeldeanlage Gebäude, Rückbau NS-Steuerung und Störmeldeanlage.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31720000 - Elektromechanische Ausrüstung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Amatic AG, Industriestrasse 1,
6034
Inwil,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 270'114.65 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Aufgrund der Bewertung aller Zuschlagskriterien ist das Angebot im ersten Rang. Das Angebot besticht durch einen tiefen Preis sowie einer sehr guten Auftragsanalyse. Die Qualität der eingesetzten Produkte und Materialien, der Vorgehensvorschlag sowie die Projektorganisation sind gut dargestellt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 16.08.2019
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1091621
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 08.11.2019
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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