Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 13.01.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur,
zu Hdn. von
Offerte: Glattalautobahn / BHU, Grüzefeldstrasse 41,
8404
Winterthur,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 480 47 11,
Fax:
+41 58 480 47 90,
E-Mail:
beschaffung.winterthur@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Winterthur,
zu Hdn. von
Offerte: Glattalautobahn / BHU - Nicht öffnen - Offertunterlagen, Grüzefeldstrasse 41,
8404
Winterthur,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 480 47 11,
Fax:
+41 58 480 47 90,
E-Mail:
beschaffung.winterthur@astra.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 12.02.2020
- Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 24.02.2020allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 12.02.2020 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 15.04.2020, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (CD/USB) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg: A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung:- 22.04.2020, Bemerkungen:
Der Termin ist provisorisch. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- N01/N11/N121 Glattalautobahn / Bauherrenunterstützung
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 190103
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71541000 - Projektmanagement im Bauwesen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Hauptarbeiten des vorliegenden Projekts umfassen den Neubau der Nationalstrassenverbindung zwischen der Verzweigung Zürich-Nord und der neuen Verzweigung Baltenswil sowie den Streifenausbauten auf der N11 (Verzweigung Zürich-Nord – Kloten-Süd) und der N01 (Wallisellen – Winterthur-Töss).
Gegenstand des ausgeschriebenen Mandats sind Bauherrenunterstützungsleistungen über sämtliche Gewerke für die Phase «Generelles Projekt». Für den detaillierten Leistungsbeschrieb siehe Ausschreibungsunterlagen.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Standortgebundene Dienstleistungen (wie z.B. Sitzungen, administrative Unterstützung) erfolgen vor Ort beim Auftraggeber (ASTRA, Filiale Winterthur) respektive am Ort der gelegenen Sache. Dienstleistungen, welche nicht standortgebunden sind (wie z.B. das Erstellen von Plänen oder Berichten), werden beim Auftragnehmer erbracht.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.07.2020, Ende: 31.12.2029
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit der Kredite, vom Projektfortschritt, von der Auslösung der Option und von allfälligen Projektänderungen.
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Phase Ausführungsprojekt.
2.10 Zuschlagskriterien- Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK 1: Aufgabenanalyse und geplantes Vorgehen;
Gewichtung 20% Durch den Anbieter ist die bevorstehende Aufgabe zu analysieren und ein Vorschlag bezüglich des eigenen Vorgehens zu formulieren. Dabei ist zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- Analyse der Ausgangslage und der eigenen Aufgaben
- Erwartete Schnittstellen innerhalb des Projekts, zu weiteren Projektbeteiligten und zu den Nachbarprojekten
- Planung des eigenen Vorgehens in Abstimmung mit der Terminplanung sowie den Arbeiten der weiteren Projektbeteiligten.
ZK 2: Aufgabenspezifische Kompetenzen und Referenzen der Firmen
Gewichtung 20% Bewertung von max. 2 Referenzprojekten bezüglich Vergleichbarkeit zum vorliegenden Projekt und zur vorliegenden Aufgabe.
ZK 3: Aufgabenspezifische Kompetenzen und Referenzen der Schlüsselpersonen
Gewichtung 40% unterteilt in:
ZK 3.1: Projektleiter BHU
Gewichtung 30% ZK 3.2: Projektleiter Stv. BHU
Gewichtung 10% Bewertet werden die projektspezifische Berufserfahrung projektspezifisch, weitere projektspezifische Vorteile sowie die Aus- und Weiterbildung.
Die Bewertung erfolgt pro Schlüsselperson auf Basis von je max. 2 Referenzprojekten und einem ergänzendem Lebenslauf.
ZK4: Preis
Gewichtung 20% PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 100% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; Durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut
5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.07.2020 und Ende 31.12.2029
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- - Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Vorgaben insbesondere Bestätigung der Einhaltung der in der Schweiz geltenden Bestimmungen zum Arbeitsschutz und zur Lohngleichheit von Mann und Frau;
- Einhaltung der geforderten Angebotsstruktur gemäss Dokument Angebotsunterlagen für "Bauherrenunterstützungsleistungen"; - uneingeschränkte Akzeptanz der Bestimmungen in der vorgesehenen Vertragsurkunde sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bundes gemäss Ausschreibungsunterlagen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine.
3.3 Zahlungsbedingungen- 45 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA.
3.4 Einzubeziehende Kosten- Honorarkosten inkl. sämtlicher Nebenkosten gemäss Ziffer 4.2 (1. Absatz) der vorgesehenen Vertragsurkunde.
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen. Subunternehmer können zu max. 50% beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten. EK1: Nachweis technische Leistungsfähigkeit (Firmenerfahrung/-referenz) EK2: Nachweis wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit EK3: Qualifikation der Schlüsselperson Projektleiter BHU und Projektleiter Stv. BHU EK4: Nachweis der Verfügbarkeit Schlüsselpersonen Projektleiter BHU und Projektleiter Stv. BHU EK5: Nachweis bezüglich Unterakkordanten
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann: EK 1: Nachweis technische Leistungsfähigkeit (Firmenerfahrung/-referenz) Für den Anbieter: 1, maximal 2 Referenzprojekt(e) über Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, welches alle folgenden Anforderungen erfüllt: a) Bauherrenvertretungs- oder Bauherrenunterstützungsleistungen in den Phasen Generelles Projekt (GP) und Ausführungsprojekt (AP) nach der Nationalstrassenverordnung (NSV) oder vergleichbare Phasen (Phasen abgeschlossen oder mindestens im Genehmigungsverfahren); b) Infrastrukturprojekt; c) Investitionsvolumen mindestens 100 Mio. CHF (exkl. MwSt.). Kann der Nachweis über die Phasen gemäss Anforderung a) nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann maximal ein zweites Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden. Die Anforderungen b) und c) sind in beiden Referenzprojekten zwingend zu erfüllen. EK 2: Nachweis wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit. Für den Anbieter: Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz des Auftrags. EK 3: Qualifikation der Schlüsselperson Projektleiter BHU und Projektleiter Stv. BHU EK 3.1 Projektleiter BHU Für den Projektleiter BHU: 1, maximal 2 Referenzprojekt(e) über Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, welches alle folgenden Anforderungen erfüllt: a) Bauherrenvertretungs- oder Bauherrenunterstützungsleistungen in den Phasen Generelles Projekt (GP) und Ausführungsprojekt (AP) nach der Nationalstrassenverordnung (NSV) oder vergleichbare Phasen (Phasen abgeschlossen oder mindestens im Genehmigungsverfahren); b) Infrastrukturprojekt; c) Investitionsvolumen mindestens 100 Mio. CHF (exkl. MwSt.). Kann der Nachweis über die Phasen gemäss Anforderung a) nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann maximal ein zweites Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden. Die Anforderungen b) und c) sind in beiden Referenzprojekten zwingend zu erfüllen. EK 3.2 Projektleiter Stv. BHU Für den Projektleiter Stv. BHU: 1 Referenzprojekt über Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich, welches alle folgenden Anforderungen erfüllt: a) Bauherrenvertretungs- oder Bauherrenunterstützungsleistungen in den Phasen Generelles Projekt (GP) und Ausführungsprojekt (AP) nach der Nationalstrassenverordnung (NSV) oder vergleichbare Phasen (Phasen abgeschlossen oder mindestens im Genehmigungsverfahren); b) Infrastrukturprojekt; c) Investitionsvolumen mindestens 100 Mio. CHF (exkl. MwSt.). Kann der Nachweis über die Phasen gemäss Anforderung a) nicht mit einem Referenzprojekt erbracht werden, kann maximal ein zweites Referenzprojekt ergänzend beigebracht werden. Die Anforderungen b) und c) sind in beiden Referenzprojekten zwingend zu erfüllen. EK 4: Nachweis der Verfügbarkeit Schlüsselpersonen Projektleiter BHU und Projektleiter Stv. BHU Für den Projektleiter BHU und den Projektleiter Stv. BHU: Nachweis, dass Verfügbarkeit > der erforderlichen Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre ab Auftragsbeginn gegeben ist. - Mindestverfügbarkeit des PL BHU von 40% - Mindestverfügbarkeit des PL Stv. BHU von 60% Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten und an allfälligen Führungsaufgaben bis und mit Juni 2022. EK 5: Nachweis bezüglich Unterakkordanten Für den Anbieter: Nachweis, dass maximal 50% der Leistung durch Subunternehmer erbracht werden / detaillierte Auflistung allfälliger Subunternehmer inkl. deren Leistungsanteil. Vom Anbieter auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe zu liefernde Nachweise: 1. aktueller Auszug aus dem Handelsregister 2. aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister 3. aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV 4. aktuelle Bestätigung SUVA/ESTV 5. gültige Versicherungsnachweise des Anbieters bzw. Planergemeinschaft bezüglich Berufshaftpflichtversicherung.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 13.01.2020
bis
15.04.2020 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine.
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
4.3 Begehungen- Bleiben vorbehalten. Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.6 Sonstige Angaben- 1. Eine Begehung findet nicht statt.
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite. 3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. 4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich. 6. Ausschluss, Vorbefassung: Die Helbling Beratung + Bauplanung AG ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen. 7. Die R+R Burger und Partner AG und die F.Preisig AG haben beim Erarbeiten der Projektgenerierung mitgewirkt und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen. Die Gruner AG und die Rapp AG haben die Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) und/oder Dokumente zum Trasseetausch zwischen SBB und Glattalautobahn erarbeitet und mit diesen Mandaten ihre Aufträge abgeschlossen. Die wichtigsten durch diese Unternehmen erarbeiteten Projektunterlagen sind dieser Ausschreibung beigefügt. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefassten Unternehmen oder Bietergemeinschaften, an denen eine dieser Unternehmen beteiligt ist, endet am 03.04.2020. Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss Ziffer 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden die R+R Burger und Partner AG, die F.Preisig AG, die Gruner AG und die Rapp AG im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 21a VöB). 8. Die Beschaffungen der verschiedenen Mandate erfolgen teilweise parallel und zeitgleich und teilweise seriell. Eine einzelne Unternehmung, Teile von ihr, ihre Schwestergesellschaften, ihre Dachgesellschaft, Beteiligungen von ihr oder Eigentümer von ihr können Zuschlagsempfängerin von mehreren Mandaten sein, wobei wegen Vorbefassung oder Interessenskonflikten eine Vielzahl von Kombinationen ausgeschlossen ist (siehe Teil 02 „Pflichtenheft“, Kapitel 3.2). Der Anbieter kann mit seinem Angebot eine Mandatspräferenz angeben, falls er oder Teile von ihm ein Angebot für mehrere nicht miteinander kombinierbare Mandate abgibt. Liegt eine Unternehmung als Einzelanbieter oder Mitglied einer Bietergemeinschaft nach der Auswertung bei mehreren nicht miteinander kombinierbaren Mandaten an erster Stelle, fällt der Auftraggeber unter Berücksichtigung der angegebenen Präferenz den Entscheid, für welches Mandat die betroffenen Anbieter respektive Bietergemeinschaften den Zuschlag erhalten
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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