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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1108357
29.11.2019|Projekt-ID 193807|Meldungsnummer 1108357|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  SZ  29.11.2019
Publikationsdatum Simap: 29.11.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stiftung Krankenhaus Maria zum finstern Wald ("Spital Einsiedeln")
Beschaffungsstelle/Organisator: ARISCO Versicherungen AG (beauftragter Broker), Postfach 7544,  6302  Zug,  Schweiz,  E-Mail:  ronald.bruhin@arisco.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ausschreibung UVG / UVG-Zusatz / KTG per 01.01.2020

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [6] Finanzielle Dienstleistungen (a) Versicherungsleistungen (b) Bankenleistungen und Wertpapiergeschäfte

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  66512000 - Unfall- und Krankenversicherungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, Mythenquai 2,  8002  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 781'990.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Volle Erfüllung der fachlichen/organisatorische Anforderungen und höchste Punktzahl beim Zuschlagskriterium "Prämie".
- Prämie UVG Obligatorium: CHF 454'300
- Prämie UVG-Zusatz: CHF 84'368
- Prämie Krankentaggeld: CHF 243'322

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 27.09.2019
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Schwyz
Meldungsnummer 1097107

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 25.11.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert zehn Tagen seit Eröffnung dieser Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz Beschwerde eingereicht werden (Art. 15 Abs. 1 und 2 IVöB, SRSZ 430.120.1, in Verbindung mit § 3 Bst. a Kantonsratsbeschluss über den Beitritt des Kantons Schwyz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen, KRB IVöB, SRSZ 430.120). Der Zuschlag wird erst nach unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist wirksam.