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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1108659
30.11.2019|Projekt-ID 196883|Meldungsnummer 1108659|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BS  30.11.2019
Publikationsdatum Simap: 30.11.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt, Services, Beschaffungen
Beschaffungsstelle/Organisator: Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Kantonale Fachstelle für öffentliche Beschaffungen, Münsterplatz 11, Postfach,  4001  Basel,  Schweiz,  E-Mail:  kfoeb@bs.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

JSD Ausschreibung Grossraumrettungswagen (GRTW), Lieferung Grossraumrettungswagen (GRTW)

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34114120 - Fahrzeuge für paramedizinische Versorgung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Gebr. Heymann GmbH, Industriestrasse 21,  56355  Nastätten,  Deutschland
Preis (Gesamtpreis):  CHF 643'604.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Die Vergabe erfolgt freihändig nach GATT/WTO gemäss Art. 15 Abs. 1 lit. b GPA (Die Ware kann bei fehlendem Wettbewerb aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Anbieter geliefert werden.) gestützt auf die Begründung JSD vom 13.11.2019. Der Betrag setzt sich aus dem Preis für den Kauf des Busses sowie dessen Ausbau zusammen. Preis Grundfahrzeug: € 295‘500.00, Preis Spezialausbau: € 289‘890.00, Gesamt € 585‘360.00, Gesamt CHF 643‘604.00 (Kurs 1 Euro = 1.0995 CHF vom 22.10.2019)

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 27.11.2019

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Rekurse sind innerhalb von zehn Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, zu richten. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.