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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1108863
03.12.2019|Projekt-ID 189590|Meldungsnummer 1108863|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 03.12.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Projektmanagement Inland III, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

(b16033-1) BASPO, Neubau einer Sporthalle für die Ausbildung in Magglingen (BKP 277 Elementwände)

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 277 - Elementwände
Normpositionen-Katalog (NPK): 631 - Trennwände

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Rosconi Systems AG, Allmendstrasse 6,  5612  Villmergen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'852'938.15 ohne MWSt.
Bemerkung: Preis exkl. Service/Wartung Grundauftrag und Service/Wartung Option

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien gemäss Ausschreibungsunterlagen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 28.06.2019
im Publikationsorgan: Simap: www.simap.ch
Meldungsnummer 1083207

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 27.11.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.