Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 29.11.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bewässerungsgenossenschaft Furttal (BGF)
Beschaffungsstelle/Organisator: Müller Ingenieure AG, 8157 Dielsdorf,
zu Hdn. von
Urs Müller, Geerenstrasse 6,
8157
Dielsdorf,
Schweiz,
Telefon:
043 422 70 26,
E-Mail:
u.mueller@mueller-ing.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Bewässerungsprojekt Furttal / Generalunternehmerleistungen Tiefbau und Leitungsbau
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Marty Bauleistungen AG, Seidenbaumstrasse 50,
9478
Azmoos,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 5'292'290.20 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: wirtschaftlich günstigstes Angebot unter Berücksichtigung sämtlicher Zuschlagskriterien; insbesondere beste Bewertung bei den Zuschlagskriterien ZK1 (Angebots-preis), ZK2 (Auftragsanalyse/technischer Bericht) und ZK3 (Organisation und Erfahrung Anbieter)
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 28.06.2017
im Publikationsorgan: Simap.ch
Meldungsnummer
1084909
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 29.11.2019
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.4 Sonstige Angaben- Die Vertragsunterzeichnung erfolgt unter dem Vorbehalt der Kreditgenehmigung durch die ausserordentliche Generalversammlung der BGF im Januar/Februar 2020.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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