Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
SG
07.01.2020 Publikationsdatum Simap: 07.01.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Gossau, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Gossau, Tiefbauamt,
zu Hdn. von
Gaëtan Michel, Bahnhofstrasse 25, Postfach,
9201
Gossau,
Schweiz,
Telefon:
071 388 43 90,
E-Mail:
tiefbauamt@stadtgossau.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Stadt Gossau, Tiefbauamt,
zu Hdn. von
Gaëtan Michel, Bahnhofstrasse 25, Postfach,
9201
Gossau,
Schweiz,
Telefon:
071 388 43 90,
E-Mail:
tiefbauamt@stadtgossau.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 24.01.2020
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 31.01.2020, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
mittels Einschreiben; Stichwort auf Couvert "Erschliessung Enggetschwil bis Brüewil"
1.5 Datum der Offertöffnung:- 03.02.2020, Ort:
Tiefbauamt, 9200 Gossau, Bemerkungen:
nicht öffentlich
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Erschliessung Enggetschwil bis Brüewil; Grabarbeiten für Kanalisations- und Werkleitungen
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 2016-8081
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Grabarbeiten grösstenteils in Wiesenbereichen mit bodenkundlicher Baubegleitung (BBB); Neubau von Abwasserpumpschacht, Kanalisationsleitung im Freispiegel sowie als Druckleitung, neue Trinkwasserleitung inkl. zweier Hydranten; Kabelschutzrohre sowie Kabelzugschächte und zwei Steuerungskabinen
2.7 Ort der Ausführung- Eggenstrasse, Nutzenbuech, Rüeggetschwil, Moosgartenstrasse, Brüewil, 9200 Gossau
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 24 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 14.04.2020 und Ende 16.10.2020
- Bemerkungen: Die Bauarbeiten sind witterungsabhängig und werden durch die BBB bestimmt.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Die Bauherrschaft behält sich vor, beim Zuschlag eines Auftrags vom Unternehmen vor Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung für die Erfüllung der vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen einzufordern.
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage
3.5 Bietergemeinschaft- zulässig
3.6 Subunternehmer- zulässig
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 24.01.2020
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 3 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
zu beziehen von folgender Adresse:
Stadt Gossau, Tiefbauamt, Bahnhofstrasse 25, Postfach,
9201
Gossau,
Schweiz,
E-Mail:
tiefbauamt@stadtgossau.ch Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 07.01.2020 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Unterlagen werden nur digital per E-Mail kostenlos abgegeben.
4. Andere Informationen4.3 Begehungen- Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten. Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Amtsblatt des Kantons St.Gallen
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
|