Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
05.12.2019 Publikationsdatum Simap: 05.12.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baselland
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonsspital Baselland Beschaffung und Logistik,
zu Hdn. von
Zentrale Vergabestelle, Mühlemattstrasse 26,
4410
Liestal,
Schweiz,
E-Mail:
ksbl.zek@ksbl.ch,
URL
www.ksbl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Angiographieanlage KSBL
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 33111720 - Angiografie-Ausrüstung, | | 33111710 - Angiografie-Ausstattung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Siemens Healthcare AG, Freilagerstrasse 40,
8047
Zürich,
Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 949'131.90
bis 1'271'490.82
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Vergabe des Auftrages erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien an den Bieter mit dem bestem Preis-/ Leistungsverhältnis.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 10.10.2019
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1099655
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 29.11.2019
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diesen Vergabe-entscheid innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungs-recht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar um-schriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerde-führenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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