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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1109261
05.12.2019|Projekt-ID 194570|Meldungsnummer 1109261|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  05.12.2019
Publikationsdatum Simap: 05.12.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baselland
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonsspital Baselland
Beschaffung und Logistik,  zu Hdn. von Zentrale Vergabestelle, Mühlemattstrasse 26,  4410  Liestal,  Schweiz,  E-Mail:  ksbl.zek@ksbl.ch,  URL www.ksbl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Angiographieanlage KSBL

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  33111720 - Angiografie-Ausrüstung,
33111710 - Angiografie-Ausstattung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Siemens Healthcare AG, Freilagerstrasse 40,  8047  Zürich,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 949'131.90  bis  1'271'490.82 

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Vergabe des Auftrages erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien an den Bieter mit dem bestem Preis-/ Leistungsverhältnis.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 10.10.2019
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 1099655

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 29.11.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diesen Vergabe-entscheid innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungs-recht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar um-schriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerde-führenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.