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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1110345
10.12.2019|Projekt-ID 197334|Meldungsnummer 1110345|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 10.12.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
Abteilung Services,  zu Hdn. von Christian Meyer, Neunbrunnenstrasse 50,  8093  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  christian.meyer@services.ethz.ch,  URL www.ethz.ch/logistik

1.2 Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu schicken

Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
Abt. Finanzdienstleistungen,  zu Hdn. von Einkaufskoordination, Scheuchzerstrasse 68/70, SEW E 21,  8092  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  einkauf@fc.ethz.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

06.01.2020
Bemerkungen: Bis zum genannten Datum werden schriftliche Fragen im Forum von www.simap.ch entgegengenommen. Danach werden Sie anonymisiert und zusammen mit den entsprechenden Antworten wiederum auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt.

1.4 Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge

Datum: 31.01.2020 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  in deutscher Sprache etc. (siehe Dokument Phase 1 Prä-Qualifikation Transportdienstleistungen Kap. 8)

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Selektives Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[3] Fracht- und Personenbeförderung im Flugverkehr, ohne Postverkehr

2.2 Projekttitel der Beschaffung

LG-2019-01 WTO-Transportdienstleistungen

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

LG-2019-01

2.4 Aufteilung in Lose?

Ja (ohne Spezifizierung)
Angebote sind möglich für:  ein Los

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  60000000 - Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Auf den Transport Touren der ETH werden Post, Stickstoff und Bücher befördert. Zur Entlastung der dafür zuständigen Organisationseinheit wird punktuell externe Unterstützung benötigt.
Details gemäss Ausschreibungsunterlagen

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Stadt Zürich und Umgebung

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

36 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung um max. 24 Monate

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Ja
Bemerkungen: Angebote sind möglich für ein Los oder beide Lose

3. Bedingungen

3.5 Bietergemeinschaft

nicht zugelassen

3.6 Subunternehmer

nicht zugelassen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Teilnahmeunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Anzahl max. zugelassener Teilnehmer

8

3.13 Sprachen

Sprachen für Teilnahmeanträge: Deutsch

3.14 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.15 Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation

unter www.simap.ch
Teilnahmeunterlagen für die Präqualifikation sind verfügbar ab: 10.12.2019
Sprache der Teilnahmeunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.2 Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des ETH Bereiches für Dienstleistungsaufträge , Ausgabe: September 2016, Stand: September 2016

4.3 Begehungen

bleiben vorbehalten

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

1a. Bei Leistungen, die in der Schweiz erbracht werden
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an eine Anbieterin bzw. einen Anbieter (nachfolgend nur Anbieterin), welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

1b. Bei Leistungen, die im Ausland erbracht werden
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat die Anbieterin zumindest die Einhaltung der folgenden Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) zu gewährleisten:
- Übereinkommen Nr. 29 vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit (SR 0.822.713.9);
- Übereinkommen Nr. 87 vom 9. Juli 1948 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes
(SR 0.822.719.7);
- Übereinkommen Nr. 98 vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (SR 0.822.719.9);
- Übereinkommen Nr. 100 vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (SR 0.822.720.0);
- Übereinkommen Nr. 105 vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit (SR 0.822.720.5);
- Übereinkommen Nr. 111 vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (SR 0.822.721.1);
- Übereinkommen Nr. 138 vom 26. Juni 1973 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (SR 0.822.723.8);
- Übereinkommen Nr. 182 vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (SR 0.822.728.2).

2. Einhaltung der sozialen Mindestvorschriften durch die Subunternehmer und Unterlieferanten
Die Auftraggeberin verlangt, dass auch die Subunternehmer und Unterlieferanten die oben aufgeführten sozialen Mindestvorschriften einhalten. Erbringt ein Subunternehmer bzw. Unterlieferant seine Leistung in der Schweiz, hat er die in der Schweiz geltenden sozialen Mindestvorschriften gemäss Ziff. 1a zu beachten; erbringt er seine Leistung im Ausland, muss er zumindest die ILO-Kernübereinkommen gemäss Ziff. 1b einhalten.

Zur Bestätigung ist eine Selbstdeklaration einzureichen.

4.6 Sonstige Angaben

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.