Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 12.12.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL, Abteilung Sicherheit Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL, Mühlestrasse 2,
3063
Ittigen,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Dienst öffentliche Ausschreibungen,
zu Hdn. von
Projekt (19221) 803 Aeronautical Data Collection Service (DCS), Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Fax:
+41 58 463 26 98,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 20.01.2020
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 28.02.2020 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter. c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 06.03.2020, Bemerkungen:
Die Offertöffnung und das Öffnungsprotokoll sind nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.2 Projekttitel der Beschaffung- (19221) 803 Aeronautical Data Collection Service (DCS)
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- (19221) 803
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Luftfahrtdaten sind Informationen, Konzepte und Anweisungen, welche für die sichere und effiziente Durchführung von Flügen notwendig sind. Diese beinhalten unter anderem Geoinformationsdaten. Heute werden Luftfahrtdaten über verschiedene Prozesse und Medien gesammelt und bei der Flugsicherung Skyguide sowie beim BAZL digitalisiert. Neu sind Luftfahrtdaten mittels Service und via Webplattform ab der Generierung der Daten bis zu deren Publikation digital sowie qualitätsgesichert zu übermitteln und sicherzustellen. Der Auftrag besteht aus:
a. LP1: Aufbau des Projekts und Erarbeitung der Geschäftsprozesse für Luftfahrthindernisdaten in Zusammenarbeit mit dem BAZL und den Datengenerierenden. b. LP 2: Abbilden der Geschäftsprozesse in Workflows und Aufbau der Webplattform. c. LP 3: Betrieb und Data Collection Service mittels Webplattform.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Adresse der Firma. Sitzungen und Workshops finden beim BAZL in Ittigen bei Bern statt.
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.07.2020, Ende: 30.06.2037
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Laufzeit nach Ziffer 2.8 aufgeteilt in Grundauftrag (01.07.2020 - 31.12.2023) und Optionen (01.07.2020 - 30.06.2037). Die Optionen sind erstens Erweiterungen des jeweiligen Grundauftrags. Dabei handelt es sich um dieselben Leistungen und Aufgaben wie im Grundauftrag, jedoch jeweils um weitere Daten und / oder Prozesse erweitert. Zweitens besteht über die gesamte Laufzeit der Beauftragung die Möglichkeit für den Auftraggeber, zusätzlich erforderliche Leistungen für nachträgliche Änderungsanträge aus dem Reservepool (LP4) zu beauftragen. Zuletzt wird der Anbieter ausserdem dazu verpflichtet, den DCS sowohl an das BAZL wie auch an einen allfälligen neuen Anbieter zu übergeben.
2.10 Zuschlagskriterien- W: Preisangebot (Nutzwertmethode)
ZK01: Qualifikation des eingesetzten Projektleiters
Gewichtung 12% ZK02: Qualifikation des eingesetzten GIS-Experten
Gewichtung 12% ZK03: Qualifikation des eingesetzten Luftfahrtexperten
Gewichtung 18% ZK04: Qualifikation des eingesetzten Teamleiters Webentwicklung
Gewichtung 10% ZK05: Vorgehen, Methoden, Herausforderungen und Chancen des Data Collection Service
Gewichtung 20% ZK06: Vorgehen und Methoden bei der Erarbeitung der Geschäftsprozesse des Data Collection Service
Gewichtung 18% ZK07: Plausibilisierung der Aufwandschätzung
Gewichtung 10% Erläuterungen:
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Pflichtenheft Ziffer 6.1 und im Anhang 1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Diese sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen und zusätzlich zum Grundangebot gesondert einzureichen. Die Vorteile + Gleichwertigkeit der Varianten bezüglich Zielerreichung sind zwingend zu begründen, ansonsten diese nicht berücksichtigt werden.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.07.2020 und Ende 30.06.2037
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- keine
3.2 Kautionen / Sicherheiten- keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter:
www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung
3.4 Einzubeziehende Kosten- Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc.
3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK03 Erfahrung / Branchenkenntnisse des Anbieters im Bereich Luftfahrt Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung / Branchenkenntnisse in Projekten im Bereich Luftfahrt, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 3 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach (Abgeschlossen Ende 2013 oder später). Mit den Referenzprojekten sind die folgenden Erfahrungen / Branchenkenntnisse zu belegen: - Vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Luftfahrt, insbesondere bezüglich Luftfahrtdatenmanagement (Aeronautical Information Management, AIM) - Detaillierte Kenntnisse der zugehörigen internationalen Anforderungen der ICAO, der EU sowie der Eurocontrol - Aktiver Einsatz von Geoinformations-Tools (GIS) im Bereich des Luftfahrtdatenmanagements Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
EK04 Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Dem Anbieter stehen ausreichend Mitarbeiter zur Verfügung, welche in der Lage sind, folgende Fachfunktionen auszuführen: - Projektleiter - GIS-Experte - Luftfahrtexperte - Teamleiter Webentwicklung - Teamleiter IT- Betrieb, Support und Wartung - Teamleiter Sachbearbeitung, Fallverwaltung und Administration Pro Fachfunktion ist eine zuständige, qualifizierte Person (Schlüsselperson) vorzustellen. Die Fachfunktionen dürfen in Personalunion abgedeckt werden, d.h. eine Person darf in mehreren Fachfunktionen eingesetzt werden.
EK05 Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK06 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen und Ansprechpartner Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen und Ansprechpartner einzusetzen, welche in der Lage sind, in Deutsch und in Englisch (Niveau C1) mündlich und schriftlich mit dem Auftraggeber und den Stakeholdern zu kommunizieren: - SPOC - Projektleiter - GIS-Experte - Luftfahrtexperte - Teamleiter Webentwicklung - Teamleiter IT- Betrieb, Support und Wartung - Teamleiter Sachbearbeitung, Fallverwaltung und Administration
EK07 Personensicherheitsprüfung Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheits-prüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK08 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 30 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK09 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für - Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016) - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019) - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019)
EK10 Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 7 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK11 Akzeptanz Eigentum Plattform DCS Der Anbieter bestätigt, dass die im Auftrag entwickelte DCS Web-Plattform (inkl. Source Code, Betriebsdokumentation, Systemdokumentation, Datenerfassungsrichtlinie, Benutzerhandbücher und Manuals) sowie sämtliche Projekt- und Prozessdokumentationen spätestens bei der Beendigung des Rahmenvertrags vollumfänglich ins Eigentum des Bundes übergehen.
EK12 Akzeptanz Anbieter-Audits / Stichproben Der Anbieter willigt ein, angemeldete und unangemeldete Audits und/oder Stichproben in seinen Räumlichkeiten, an der Web-Plattform und im Rechenzentrum (oder vergleichbar) während der Vertragslaufzeit durch den Auftraggeber zuzulassen und kooperativ zu unterstützen. Weiter bestätigt der Anbieter, dass er die Rückverfolgbarkeit aller Transaktionen am DCS sicherstellt, lückenlos dokumentiert und diese Reports und Dokumentationen auf Aufforderung der Aufsichtsbehörde BAZL offenlegt.
EK13 Zusicherung End-of-Project Service Der Anbieter sichert seine Kooperationsbereitschaft zu, bei Projektende den Auftraggeber bei der Übertragung sämtlicher Leistungen, Aufgaben und Dokumentationen an einen allfälligen Nachfolger oder an den Auftraggeber selbst zu unterstützten. Er bestätigt schriftlich mit dem Auftraggeber, dem technischen Betreiber des Systems sowie weiteren Dritten zusammenzuarbeiten.
EK14 Einhaltung der Service Levels Der Anbieter bestätigt, dass er die Bedingungen der Service Levels gemäss Anhang 6 vorbehaltlos einhalten wird.
EK15 Wartungsgarantie für Standardsoftware Der Anbieter bestätigt und garantiert, dass die von ihm zugunsten von DCS eingesetzten Standard- oder Basissoftware–Lösungen für die vorgesehene Betriebszeit von 16 Jahren vom Hersteller gewartet wird oder durch eine vergleichbare Software–Lösung im Sinne eines Nachfolgeprodukts abgelöst werden kann.
EK16 Wartungsgarantie für Individualentwicklungen Der Anbieter bestätigt und garantiert, dass die von ihm zugunsten von DCS eingesetzten individualentwickelte Software oder Softwareerweiterung für die vorgesehene Betriebszeit von 16 Jahren gewartet wird oder durch eine vergleichbare Lösung abgelöst werden kann.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Englisch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 12.12.2019 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Englisch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand September 2016) - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019) - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Juni 2019) Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
4.3 Begehungen- Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle führt nur dann Preisverhandlungen durch, wenn besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen dies erfordern oder sie den Preis als unüblich erachtet.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
4.6 Sonstige Angaben- Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das wirtschaftlich günstigste ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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