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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1110907
07.01.2020|Projekt-ID 190485|Meldungsnummer 1110907|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 07.01.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB Bauprojekte Region Ost
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Infrastruktur, Projekte, Multiprojekte Region Ost, Planung Team 4,  zu Hdn. von Peter Moser, Vulkanplatz 11, Postfach,  8048  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 768 49 84,  E-Mail:  peter.moser1@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Pfäffikon SZ – Altendorf: Überholgleis GV und ZFZ, Generalplaner

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Gruner Wepf AG, Zürich, Thurgauerstrasse 56,  8050  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'320'054.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Der Preis ist exkl. Zusatzleistungen und Nebenkosten und rabattbereinigt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: gesamtwirtschaftlich günstigstes Angebot

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 07.08.2019
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1086557

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 07.01.2020

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 7

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.