Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 06.01.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Opfikon, Abteilung Finanzen und Liegenschaften
Beschaffungsstelle/Organisator: Ecosens AG,
zu Hdn. von
Melanie Vögtli, Grindelstrasse 5,
8304
Wallisellen,
Schweiz,
Telefon:
0448394777,
E-Mail:
mvoegtli@ecosens.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Stadt Opfikon
Abt. Finanzen und Liegenschaften,
zu Hdn. von
Thomas Mettler, Oberhauserstrasse 27,
8152
Glattbrugg,
Schweiz,
E-Mail:
thomas.mettler@opfikon.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 20.01.2020
- Bemerkungen: Gemäss Kapitel 2.4, Besondere Bedingungen
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 07.02.2020 Uhrzeit: 14:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Eingang am Eingabeort massgebend (nicht Poststempel)
1.5 Datum der Offertöffnung:- 10.02.2020, Ort:
Glattbrugg
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Altlastensanierung Schiessanlage Rohr Opfikon (25m, 50m und 300m Anlage)
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Kugelfänge der Schiessanlage Rohr in Opfikon (25m, 50m und 300 m) sind aufgrund der hohen Bleibelastungen als sanierungsbedürftig im Kataster der belasteten Standorte eingetragen.
Alle Schiessanlagen sind zurzeit noch in Betrieb und sollen auch nach der Sanierung weiterbetrieben werden. Die Kugelfänge aller Anlagen sind bereits mit emissionsfreien Kugelfangsystemen ausgerüstet. Die emissionsfreien Kugelfangsysteme (Stahleinrichtungen) bleiben während den Sanierungsarbeiten bestehen und können die Bewegungsfreiheit der Baumaschinen entsprechend einschränken. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die entsprechenden Rückbau und Tiefbauarbeiten für die Erschliessung, die Sanierung und die Rekultivierung der drei Kugelfänge.
2.7 Ort der Ausführung- Opfikon
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 12 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Aufgrund von vorgesehenen kostenrelevanten Änderungen im Abgeltungsmodell (teilweise Kostenrückerstattung für Altlastensanierungen vom Bund, gemäss Umweltschutzgesetz)
ist der Zeitpunkt der Sanierung des 300m-Kugelfanges noch nicht definitiv. Basierend darauf gibt es folgende zwei Optionen: Option 1: Sanierung des 300m-Kugelfangs unmittelbar anschliessend an die Kurzdistanzanlage im Herbst 2020 Option 2: Sanierung des 300m-Kugelfangs wird zeitlich versetzt erst im Winter 2020/2021 ausgeführt. Die Wahl der Option ist in erster Linie abhängig vom Inkrafttreten des neuen Abgeltungsmodelles. Die Sanierung der 300 m Anlage darf erst nach Vorliegen der Zusicherungsverfügung des BAFU ausgeführt werden. Die Kurzdistanzanlagen werden unabhängig von der Wahl der Option im Herbst 2020 saniert.
2.10 Zuschlagskriterien- Preis
Gewichtung 90%
Referenzen
Gewichtung 10%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: Gemäss Kapitel 2.7, Besondere Bedingungen
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: Vorbehältlich der Baufreigabe sowie der Zusicherungsverfügung des BAFU sieht der allgemeine Terminplan wie folgt aus:
Frühester Baubeginn 25m/50 m Kugelfang: ab 14. September 2020 Frühester Baubeginn 300 m Kugelfang: ab 14. September 2020 Abschluss aller Rekultivierungen: ca. Ende Dezember 2020
3. Bedingungen3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.3 Begehungen- Keine
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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