Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 14.12.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Führungsstab der Armee / armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Einkauf und Kooperationen CC WTO, Guisanplatz 1,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch,
URL
www.armasuisse.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Versorgungs- und Rotationsflüge
-
Los-Nr:
1
- Kurze Beschreibung: Das SWISSCOY-Kontingent wird zweimal wöchentlich per Flugzeug mit Post und Fracht aus der Schweiz versorgt. Ebenfalls Bestandteil dieser Versorgungsflüge ist der Rückschub von Post und Fracht aus dem Einsatzraum sowie der Truppenaustausch.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[3] Fracht- und Personenbeförderung im Flugverkehr, ohne Postverkehr
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 60400000 - Luftverkehr, | | 60420000 - Gelegenheitsflugverkehr |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Zimex Aviation AG, Cherstrasse 4,
8152
Glattbrugg,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
Ohne Angabe gemäss Art. 23 Abs. 3 Lit. b BöB
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Erfüllung der gestellten Anforderungen gemäss Ausschreibungsunterlagen und wirtschaftlich günstigstes Angebot.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 10.09.2019
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1061101
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 12.12.2019
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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