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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1111827
14.02.2020|Projekt-ID 197781|Meldungsnummer 1111827|Ausschreibungen      Berichtigung

Ausschreibung

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AG  14.02.2020
Publikationsdatum Simap: 14.02.2020

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Wohlen
Beschaffungsstelle/Organisator: Planung, Bau und Umwelt,  zu Hdn. von Stefan Leuenberger, Kapellstrasse 1,  5610  Wohlen,  Schweiz,  E-Mail:  stefan.leuenberger@wohlen.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Planung, Bau und Umwelt,  zu Hdn. von Stefan Leuenberger, Kapellstrasse 1,  5610  Wohlen,  Schweiz,  E-Mail:  stefan.leuenberger@wohlen.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

06.03.2020

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 03.04.2020 Uhrzeit: 15:30, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Es gelten die in den Unterlagen genannten Fristen und Bedingungen. Das Angebot ist gemäss der in den Unterlagen definierten Fristen jeweils bis 15:30 Uhr am Empfang der Einwohnergemeinde Wohlen abzugeben oder vorgängig per Post. Das Datum des Poststempels ist nicht relevant.

1.5 Datum der Offertöffnung:

06.04.2020, Uhrzeit:  08:00, Bemerkungen:  Es findet keine öffentliche Öffnung der Angebote statt.

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Neubau Bushof und Bahnhofplatz Wohlen - Elektroarbeiten

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Das vorliegende Projekt sieht einen Bushof inkl. Perrondach mit Parallelaufstellung für 14 Busse vor. Als Ersatz für die P+R – Anlage auf der Verkehrsebene wird eine neue Tiefgarage unterhalb des Busperrons realisiert.
Der Umfang der ausgeschriebenen Elektro-Arbeiten umfasst sämtliche Installationen sowie die Lieferung und Montage gemäss Leistungsverzeichnis.

2.7 Ort der Ausführung

Baustelle Bahnhof Wohlen
5610 Wohlen

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.05.2020, Ende: 31.12.2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja
Bemerkungen: aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Teilangebote sind nicht zulässig.

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.07.2020 und Ende 31.12.2021

3. Bedingungen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 14.02.2020  bis  03.04.2020
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.8 Rechtsmittelbelehrung

1. Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4. Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.