Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
AG
14.02.2020 Publikationsdatum Simap: 14.02.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Wohlen
Beschaffungsstelle/Organisator: Planung, Bau und Umwelt,
zu Hdn. von
Stefan Leuenberger, Kapellstrasse 1,
5610
Wohlen,
Schweiz,
E-Mail:
stefan.leuenberger@wohlen.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Planung, Bau und Umwelt,
zu Hdn. von
Stefan Leuenberger, Kapellstrasse 1,
5610
Wohlen,
Schweiz,
E-Mail:
stefan.leuenberger@wohlen.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 06.03.2020
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 03.04.2020 Uhrzeit: 15:30, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es gelten die in den Unterlagen genannten Fristen und Bedingungen. Das Angebot ist gemäss der in den Unterlagen definierten Fristen jeweils bis 15:30 Uhr am Empfang der Einwohnergemeinde Wohlen abzugeben oder vorgängig per Post. Das Datum des Poststempels ist nicht relevant.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 06.04.2020, Uhrzeit:
08:00, Bemerkungen:
Es findet keine öffentliche Öffnung der Angebote statt.
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Neubau Bushof und Bahnhofplatz Wohlen - Elektroarbeiten
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Das vorliegende Projekt sieht einen Bushof inkl. Perrondach mit Parallelaufstellung für 14 Busse vor. Als Ersatz für die P+R – Anlage auf der Verkehrsebene wird eine neue Tiefgarage unterhalb des Busperrons realisiert.
Der Umfang der ausgeschriebenen Elektro-Arbeiten umfasst sämtliche Installationen sowie die Lieferung und Montage gemäss Leistungsverzeichnis.
2.7 Ort der Ausführung- Baustelle Bahnhof Wohlen
5610 Wohlen
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.05.2020, Ende: 31.12.2021
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Teilangebote sind nicht zulässig.
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.07.2020 und Ende 31.12.2021
3. Bedingungen3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 14.02.2020
bis
03.04.2020 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.8 Rechtsmittelbelehrung- 1. Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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