Ausschreibung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
SG
13.01.2020 Publikationsdatum Simap: 13.01.2020
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton St.Gallen, Baudepartement, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt Kanton St.Gallen, Strassen- und Kunstbuten,
zu Hdn. von
Oliver Bettschen, Lämmlisbrunnenstrasse 54,
9001
St.Gallen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 229 14 03,
E-Mail:
oliver.bettschen@sg.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Tiefbauamt Kanton St.Gallen,
zu Hdn. von
Kantonsingenieurbüro, Lämmlisbrunnenstrasse 54,
9001
St.Gallen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 229 30 34,
E-Mail:
info.bdtba@sg.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 03.02.2020
- Bemerkungen: Die Antworten zu allen Fragen werden auf der Simap-Plattform im Frage-/ Antwortforum bis zum 06.02.2020 aufgeschaltet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 17.02.2020, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Stichwort auf Kuvert: "Offerte: Umfahrung Wattwil, 2. Etappe; Begrünungsarbeiten", A-Post Plus, Datum Postaufgabe, Paketpost: 9000 St.Gallen
1.5 Datum der Offertöffnung:- 20.02.2020, Ort:
St.Gallen, Bemerkungen:
(nicht öffentlich)
Das Offertöffnungsprotokoll ist unter www.beschaffungswesen.sg.ch einsehbar.
1.6 Art des Auftraggebers- Kanton
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Kantonsstrasse Nr. 13, Wattwil/Ebnat-Kappel: Umfahrung Wattwil, 2. Etappe; Landschaft / Rodungen
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- B63.4.013.005.531
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Anschliessend an die bereits erstellte Umfahrungsstrasse Wattwil (1. Etappe) wird zurzeit an der 2. Etappe der Umfahrung gearbeitet. Im Rahmen der Realisierung sind sämtliche neue Strassenböschungen als Magerstandorte standorttypisch zu begrünen. Des Weiteren sind grossflächige Gehölzgruppen zu pflanzen, ein Feuchtstandort auszubilden und die tangierten Landwirtschaftsflächen zu rekultivieren. Die erosionsgefährdenden Böschungen sind mit Erosionsschutzvlies zu sichern. Nach der Saat/Pfanzung ist für die Erstellungspflege zu sorgen und anschliessend eine 2-jährige Folgebewirtschaftung zu gewährleisten.
2.7 Ort der Ausführung- Wattwil/Ebnat-Kappel
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.04.2020, Ende: 31.12.2024
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Aufgrund von Bauverzögerungen aller Art und Unvorhergesehenes.
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: Beginn: voraussichtlich März 2020 / Bauende: voraussichtlich Winter 2024
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- zulässig
3.6 Subunternehmer- zulässig
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Unterlagen müssen über www.simap.ch bezogen werden.
4. Andere Informationen4.3 Begehungen- Es werden keine Verhandlungen geführt.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Publikationsplattform Kanton St.Gallen und St.Galler Gemeinden
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung enthalten.
Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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