Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
AG
27.12.2019 Publikationsdatum Simap: 27.12.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tägi AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Wettingen Bau- und Planungsabteilung,
zu Hdn. von
Jürg Bischof, Alb. Zwyssigstrasse 76,
5430
Wettingen,
Schweiz,
Telefon:
056 437 73 00,
Fax:
056 437 73 99,
E-Mail:
juerg.bischof@wettingen.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Generalplanerleistungen Sanierung Gartenbad
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[1] Instandhaltung und Reparatur
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Beck Schwimmbadbau AG, Bürglistrasse 29,
8400
Winterthur,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'263'698.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Vergabe gestützt auf Submissionsdekret (SubmD) § 8 Absatz 3 des Kantons Aargau. Die beauftragte Unternehmung hat bereits das Vorprojekt ausgearbeitet. Das Gartenbad ist als technische Gesamtanlage konzipiert. Die Sanierung ist stark vernetzt mit den technischen Anlagen. Die angedachten Ersatz- und Unterhaltsarbeiten werden nach den zugehörigen Konzepten umgesetzt. Ein Planerwechsel stellt diese Einheitlichkeit in Frage.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 20.12.2019
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation schriftlich Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kanton Aargaus, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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