Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 20.12.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich
ERZ Entsorgung + Recycling Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ERZ Entsorgung + Recycling Zürich ABWASSER,
zu Hdn. von
Daniel Howald, Postfach,
8010
Zürich,
Schweiz,
E-Mail:
daniel.howald@zuerich.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Lieferung, Montage und Inbetriebsetzung einer Flotationsanlage zur Erneuerung der Schlammbehandlung (ESB).
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 41000000 - Rohwasser und aufbereitetes Wasser, | | 51500000 - Installation von Maschinen und Geräten, | | 90420000 - Abwasserbehandlung, | | 90400000 - Dienstleistungen in der Abwasserbeseitigung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Picatech Huber AG, Winkelstrasse 12,
6048
Horw,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 314'200.00 ohne MWSt. Bemerkung: Die beiden Angebote erzielten Punktesummen von 0.90 und 3.5 Punkten. Die Angebotspreise betragen CHF 314'200.-- und CHF 453'848.--.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Höchste erreichte Punktesumme, bzw. gesamtwirtschaftlich günstigstes Angebot.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 14.08.2019
Meldungsnummer
1085543
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 13.12.2019
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.4 Sonstige Angaben- Die Vergabe erfolgt gemäss Verfügung Nr. 270 des Vorstehers des Tiefbau- und Entsorgungsdepartementes vom 13. Dezember 2019.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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