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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1112851
20.12.2019|Projekt-ID 198042|Meldungsnummer 1112851|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 20.12.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern / Amt für Grundstücke und Gebäude
Beschaffungsstelle/Organisator: Amt für Grundstücke und Gebäude des Kantons Bern,  zu Hdn. von Michael Frutig, Reiterstrasse 11,  3011  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 633 34 63,  E-Mail:  info.agg@bve.be.ch,  URL www.bve.be.ch/agg

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Gesamtprojektleitung Sanierung und Erweiterung Gymnasium Thun

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71541000 - Projektmanagement im Bauwesen
Baukostenplannummer (BKP): 558 - Projektleitung, Projektbegleitung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Reflecta AG, Zieglerstrasse 29,  3007  Bern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 930'000.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Gestützt auf Art. 7, Abs. 3, Bst. f ÖBV wird der Auftrag freihändig vergeben

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 19.12.2019

4.4 Sonstige Angaben

Die bereits ausgeführten Vorbereitungsarbeiten für das Geschäft Sanierung und Erweiterung des Gymnasiums Thun wurden aufgrund der Dringlichkeit des Geschäfts extern beauftragt. Der Auftragswert der Folgearbeiten übersteigt den Schwellenwert des offenen Verfahrens gemäss Interkantonaler Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB, BSG 731.2-1) Anhang 2, Art. A2-1. Die Folgearbeiten sollen gemäss Art. 7 Abs. 3 lit. f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (ÖBV, BSG 731.21) freihändig vergeben werden, da die Kontinuität der Dienstleistungen aufgrund der Komplexität der Geschäftsprozesse und der dadurch bedingten langen Einarbeitungsphase nur durch eine Beauftragung des ursprünglichen Anbieters gewährleistet werden kann.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion, Reiterstrasse 11, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln und eine Begründung enthalten sowie rechtsgültig unterzeichnet sein. Greifbare Beweismittel sind beizulegen.