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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1113039
23.12.2019|Projekt-ID 196548|Meldungsnummer 1113039|Berichtigung      Berichtigung

Berichtigung

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  AG  23.12.2019
Publikationsdatum Simap: 23.12.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: STADT BADEN Planung und Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: STADT BADEN
Planung und Bau,  zu Hdn. von Julius Schulz, Rathausgasse 5,  CH-5401  Baden,  Schweiz,  Telefon:  +41 (0)56 200 82 89,  E-Mail:  planung.bau@baden.ch

1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse

Keine Änderung

1.3 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschreibung

2.1 Projekttitel der Beschaffung

BUH1 - BKP 273.1 Innentüren Holz

2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Innentüren aus Holz für die Sanierung des Schulhauses Burghalde 1 in Baden.

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

06-203 / 08-191

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45214200 - Bauarbeiten für Schulgebäude
Baukostenplannummer (BKP): 2730 - Innentüren
Normpositionen-Katalog (NPK): 622 - Türen

3. Referenz

3.1 Referenznummer der Bekanntmachung

Publikation vom :   20.11.2019

4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen

4.2 zu berichtigende Daten

Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

Bisher: 06.12.2019
Neu: 13.01.2020

Frist für die Einreichung des Angebotes

Bisher: 07.01.2020 11:45
Neu: 20.01.2020 11:45

Datum der Offertöffnung

Bisher: 08.01.2020 14:00
Neu: 22.01.2020 14:00

Gültigkeit des Angebotes

Bisher: 3 Monate
Neu: 9 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1 Falls Sie mit dieser Ausschreibung nicht einverstanden sind, können Sie dies innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit Zustellung dem Stadtrat schriftlich mitteilen.
2 Die schriftliche Mitteilung ist an keine Bedingungen geknüpft. Sie kann einen Antrag und eine Begründung enthalten.
3 Vorbehältlich besonderer Bestimmungen, ist das Verfahren vor dem Stadtrat unentgeltlich. Ein Anspruch auf Ersetzung allfälliger Parteikosten besteht nicht.
4 Ohne schriftliche Mitteilung innert 10 Tagen wird die Ausschreibung rechtskräftig.